GSB 7.1 Standardlösung

Barrierefreiheit

Diese Erklärung gilt für die Website www.verwaltungsdaten-informationsplattform.de. Herausgebende dieser Website ist das Statistische Bundesamt, vertreten durch die Präsidentin des Statistischen Bundesamtes.

Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder sind als öffentliche Stellen im Sinne der EU-Richtlinie 2016/2102 bestrebt, die Internetseite und mobilen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind die Bestimmungen des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 in der jeweils aktuellen Fassung.

Bei der Gestaltung und Entwicklung dieser Webseite standen Nutzungsfreundlichkeit und Barrierefreiheit im Vordergrund. Der Webauftritt ist mit den Anforderungen noch nicht durchgehend vereinbar. Es gibt Inhalte, die Menschen mit Behinderungen den Informationsabruf beziehungsweise die Zugänglichkeit erschweren.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Juli 2021 durchgeführten Selbstbewertung. Nach einer weiteren Überarbeitung der Seite werden wir die detaillierteren Ergebnisse an dieser Stelle veröffentlichen.

Diese Erklärung wurde zuletzt im Mai 2023 überprüft.

Barrieren melden
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf der Seite www.verwaltungsdaten-informationsplattform.de aufgefallen? Oder haben Sie Fragen und Anregungen zum Thema Barrierefreiheit? Dann freuen wir uns über Ihre Rückmeldung.

Sie können uns per E-Mail oder telefonisch kontaktieren:

E-Mail: barrierefrei@destatis.de
Telefon: +49 (0) 611 75 2250

Schlichtungsverfahren
Sollte auch nach Kontaktaufnahme zu oben genannter Stelle keine zufriedenstellende Lösung gefunden worden sein, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden.

Aufgabe der Schlichtungsstelle BBG ist es, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Einigung zu unterstützen. Dieses Verfahren ist kostenlos. Ein Rechtsbeistand ist nicht erforderlich.

Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren finden Sie auf der Internetseite der Schlichtungsstelle. Sie können die Schlichtungsstelle unter info@schlichtungsstelle-bgg.de auch direkt anschreiben.