GSB 7.1 Standardlösung

Arztregister

Register-ID: 1851986

Allgemeines

Beschreibung

Das Arztregister erfasst Ärzte, die die Voraussetzungen des Paragrafen 3 Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV) und Psychotherapeuten, die die Voraussetzungen des Paragrafen 95 c des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGBV) erfüllen und ihre Eintragung nach Paragraf 4 Ärzte-ZV beantragt haben. Der Arzt/Psychotherapeut ist in das Arztregister des Zulassungsbezirks einzutragen, in dem er seinen Wohnort hat. Der Antrag ist bei der dort zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung einzureichen. Sofern er keinen Wohnort im Geltungsbereich der Ärzte-ZV hat, steht ihm die Wahl des Arztregisters frei.
Das Arztregister muss die Angaben über die Person und die berufliche Tätigkeit des Arztes/Psychotherapeuten enthalten, die für die Zulassung von Bedeutung sind.

Zweck und Zielsetzung der Registerführung

Durch die Eintragung in das Arztregister ist die Grundvoraussetzung für eine Zulassung/Anstellung zur vertragsärztlichen/-psychotherapeutischen Tätigkeit erfüllt.
Das Arztregister pflegt nicht nur personenbezogene sondern auch praxisbezogene Daten (Betriebsstättennummer, Angaben zur Vertragspraxis und deren Mitglieder).
Die Daten werden verwendet für:

  • Bedarfsplanung
  • zur Honorarberechnung der Vertragsärzte für die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung
  • Arztsuche regional (www.kvhessen.de), als auch überregional (Arztsuche in Deutschland von der

    Kassenärztlichen Bundesvereinigung)

  • Telematikinfrastruktur
  • Krankenkassenverbände

Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau:

Umsetzung der Anforderung des Behindertenbeauftragten und dem Deutschen Behindertenrat zur bundeseinheitlichen Darstellung der Barrierefreiheit in der Arztsuche.

Gesetzliche Ebene

Gesetzlich

Rechtsgrundlagen

§§ 2 und 10 und Anlage der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV)
§ 95 Abs. 2 Fünftes Buch Sozialgesetzgebung (SGB V)

Inhalt des Registers

Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)

ÄrzteMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851010

Klassifikation

Personen

Beschreibung

Voraussetzung für die Eintragung als Arzt sind die Approbation als Arzt und der erfolgreiche Abschluss entweder einer allgemeinmedizinischen Weiterbildung oder einer Weiterbildung in einem anderen Fachgebiet mit der Befugnis zum Führen einer entsprechenden Gebietsbezeichnung oder der Nachweis einer Qualifikation, die gemäß § 95a Abs. 4 und 5 SGB V anerkannt ist.

Merkmale
Psychologische PsychotherapeutenMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851012

Klassifikation

Personen

Beschreibung

Psychotherapeuten müssen für eine Eintragung die Voraussetzungen des § 95c SGB V erfüllen.

Psychologische Psychotherapeuten sind in Abgrenzung zu den ärztlichen Psychotherapeuten zu sehen.

Merkmale

Qualität

Der Abdeckungsgrad beträgt durchschnittlich 90 %.

Periodizität und Aktualität

Der Bestand wird fortlaufend ergänzt und stets zeitnah aktualisiert.
Die Eintragungen werden erst mit dessen Streichung gem. § 7 Ärzte-ZV gelöscht.

Administrative Registerführung

Vergleichbare Verwaltungsebene

Land

Zuständigkeiten

Die Kassenärztliche Vereinigung des Zulassungsbezirks führt das jeweilige Arztregister.

Zugriffsbeschränkung

Der Zugriff ist beschränkt.

Zugriffsberechtigungen

Das Arztregister ist nicht öffentlich zugänglich.
Die Kassenärztlichen Vereinigungen, die Krankenkassen und die Landesverbände der Krankenkassen können das Arztregister und bei Darlegung eines berechtigten Interesses die Registerakten einsehen.
Der Arzt kann selbst oder durch einen Bevollmächtigten bei berechtigtem Interesse das Arztregister und die seine Person betreffenden Registerakten einsehen.
Den Zulassungs- und Berufungsausschüssen sind die Registerakten der am Zulassungsverfahren beteiligten Ärzte auf Anforderung zur Einsicht zu überlassen.

Datenlieferungen (eingehend / ausgehend)

Mit der Antragsstellung auf Eintragung in das Arztregister übermittelt der Arzt oder Psychotherapeut seine Daten an die Kassenärztlichen Vereinigung des jeweiligen Zulassungsbezirks, in dem er seinen Wohnort hat.

Technische Standards, Betrieb, Schnittstellen

Datenbanken und Schnittstellen

Regelmäßig kommt es zur Übermittlung der Eintragungen an das Bundesarztregister bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).

Portale, Fachanwendungen und Anbieter

Durch die Arztsuche auf der Internetseite der KBV können einzelnen Merkmale zu Ärzten oder Psychotherapeuten eingesehen werden (Name, Vorname, Fachgebiet, Praxisanschrift).

Bezug zur amtlichen Statistik

Bezug zur amtlichen Statistik

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Redaktioneller Stand: 13.05.2020