Allgemeines
Beschreibung
In der beim Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) geführten Datei über abgeschlossene Bußgeldverfahren werden Zuwiderhandlungen nach § 19 GüKG sowie schwerwiegende Verstöße gegen die Unionsvorschriften gemäß Anhang I der VO (EU) Nr. 403/2016 zur Beurteilung der Zuverlässigkeit des Unternehmers / der Unternehmerin und des Verkehrsleiters / der Verkehrsleiterin erfasst, soweit die Geldbuße nicht mehr als 200 Euro beträgt.
Zweck und Zielsetzung der Registerführung
Die Datei dient dem Zweck der Verfolgung und Ahndung weiterer Ordnungswidrigkeiten derselben betroffenen Person sowie zum Zweck der Beurteilung der Zuverlässigkeit des Unternehmers / der Unternehmerin und des Verkehrsleiters / der Verkehrsleiterin.
Gesetzliche Ebene
Gesetzlich
Rechtsgrundlagen
§ 16 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)
Inhalt des Registers
Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)
Betroffene PersonenMerkmale und weitere Details
Objekt-ID
1850648
Klassifikation
Personen
Merkmale
Geburtsname
Merkmals-ID
1849768
Optionalität
Angabe verpflichtend
Familienname
Merkmals-ID
1849770
Optionalität
Angabe verpflichtend
Vorname
Merkmals-ID
1849772
Optionalität
Angabe verpflichtend
Geschlecht
Merkmals-ID
1849790
Optionalität
Angabe verpflichtend
Geburtsdatum
Merkmals-ID
1849766
Optionalität
Angabe verpflichtend
Geburtsort
Merkmals-ID
1849774
Optionalität
Angabe verpflichtend
Geburtsstaat
Merkmals-ID
1849910
Optionalität
Angabe verpflichtend
Staatsangehörigkeit
Merkmals-ID
1849778
Optionalität
Angabe verpflichtend
Stellung im Unternehmen
Merkmals-ID
1833658
Optionalität
Angabe verpflichtend
Name des Unternehmens
Merkmals-ID
1849880
Optionalität
Angabe verpflichtend
Anschrift des Unternehmens
Merkmals-ID
1850044
Optionalität
Angabe verpflichtend
Abgeschlossene BußgeldverfahrenMerkmale und weitere Details
Objekt-ID
1850650
Klassifikation
Vorgänge
Merkmale
Zeit der Begehung der Ordnungswidrigkeit
Merkmals-ID
1833660
Optionalität
Angabe verpflichtend
Ort der Begehung der Ordnungswidrigkeit
Merkmals-ID
1833662
Optionalität
Angabe verpflichtend
Gesetzliche Merkmale der Ordnungswidrigkeit
Merkmals-ID
1833664
Optionalität
Angabe verpflichtend
Angewendete Bußgeldvorschriften
Merkmals-ID
1833666
Optionalität
Angabe verpflichtend
Bußgeldbescheide
Merkmals-ID
1833668
Beschreibung
Angabe des Datums ihres Erlasses und des Datums des Eintritts der Rechtskraft sowie der entscheidenden Stelle samt Geschäftsnummer oder Aktenzeichen
Optionalität
Angabe verpflichtend
Gerichtliche Entscheidungen in Bußgeldsachen
Merkmals-ID
1833670
Beschreibung
Angabe des Datums der Entscheidung und des Datums des Eintritts der Rechtskraft sowie der entscheidenden Stelle samt Geschäftsnummer oder Aktenzeichen
Optionalität
Angabe verpflichtend
Höhe der Geldbuße
Merkmals-ID
1833672
Optionalität
Angabe verpflichtend
Periodizität und Aktualität
Das BALM hat die gespeicherten Daten zwei Jahre nach dem Eintritt der Rechtskraft des Bußgeldbescheides oder der gerichtlichen Entscheidung zu löschen, wenn in dieser Zeit keine weiteren Eintragungen im Sinne des Abs. 1 S. 1 Nr. 4 GüKG hinzugekommen sind. Sie sind spätestens fünf Jahre nach ihrer Speicherung zu löschen.
Administrative Registerführung
Vergleichbare Verwaltungsebene
Bund
Zuständigkeiten
Die Datei wird vom Bundesamt für Logistik und Mobilität geführt.
Zugriffsbeschränkung
Der Zugriff ist beschränkt.
Zugriffsberechtigungen
Schwerwiegende Zuwiderhandlungen der betroffenen Person und sonstige Zuwiderhandlungen der betroffenen Person oder anderer Unternehmensangehöriger hat das BALM dem Unternehmen und der nach Landesrecht zuständigen Behörde mitzuteilen, soweit Anlass besteht, an der Zuverlässigkeit des Unternehmers / der Unternehmerin oder des Verkehrsleiters / der Verkehrsleiterin zu zweifeln. Zur Feststellung solcher Wiederholungsfälle hat es die Zuwiderhandlungen der Angehörigen desselben Unternehmens zusammenzuführen.
Das BALM übermittelt die Daten
- an in- und ausländische öffentliche Stellen, soweit dies für die Entscheidung über den Zugang zum Beruf des / der Güter- und Personenkraftverkehrsunternehmers / -unternehmerin erforderlich ist,
- bei Verstößen gegen Vorschriften zur Verhinderung illegaler Beschäftigung und Vorschriften für die Sozialversicherung an die Bundesagentur für Arbeit, die Hauptzollämter, die Einzugsstellen und die Träger der Rentenversicherung sowie die Ausländerbehörden, soweit dies zur Vorbereitung und Durchführung weiterer Ermittlungen, insbesondere von Betriebskontrollen, erforderlich ist sowie
- auf Ersuchen an Gerichte und die Behörden, die hinsichtlich der in § 11 GüKG genannten Aufgaben Verwaltungsbehörde nach § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten sind, soweit dies zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten erforderlich ist.
Open Data-Tauglichkeit
Aufgrund von Ausnahmetatbeständen nach § 12a EGovG (Schutz personenbezogener Daten) ist der Datenbestand nicht Open Data-tauglich.
Technische Standards, Betrieb, Schnittstellen
Technische Standards
Die Kommunikation zwischen den zuständigen Behörden und den beim BALM eingerichteten Dateien erfolgt ausschließlich elektronisch.
Entweder über vom BALM bereitgestellte Dialogoberflächen (Webapplikation) oder über eine zur Verfügung gestellte Datenschnittstelle (XML-Format; File-Transfer) für die Programm-zu-Programm-Kommunikation. Voraussetzung ist in beiden Fällen eine Anbindung an das NdB.
Bezug zur amtlichen Statistik
Bezug zur amtlichen Statistik
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Redaktioneller Stand: 08.03.2022