Allgemeines
Beschreibung
In ein Schiffsbauregister können noch nicht fertig gestellte Schiffe oder Schwimmdocks (Schiffsbauwerke) eingetragen werden, wenn sie belastet oder zwangsversteigert werden sollen. Der Eintrag erfolgt im Register des Bauortes. Daraus folgt, dass dieses Register nur bei vereinzelten Registergerichten geführt wird.
Zweck und Zielsetzung der Registerführung
Zweck der Registerführung ist die Festlegung der Besitzverhältnisse von im Bau befindlichen Schiffen bzw. Schiffsbauwerken.
Kontext der Registerführung und –nutzung
Ein Schiffsbauregister dient der Festlegung der Besitzverhältnisse und erlaubt somit die Bestellung einer Schiffshypothek vor dessen Fertigstellung. Diese wird in der Praxis zur Finanzierung des Schiffbaus an sich genutzt.
Gesetzliche Ebene
Gesetzlich
Rechtsgrundlagen
§§ 65 ff. Schiffsregisterordnung (SchRegO)
§§ 1 und 2 Schiffsregisterordnung (SchRegO)
Schiffsrechtegesetz (SchRG)
Internetauftritt, Flyer, weitere Quellen
Inhalt des Registers
Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)
SchiffsbauwerkeMerkmale und weitere Details
Objekt-ID
1850392
Klassifikation
Materielle Güter
Beschreibung
Sich noch im Bau befindliche Schiffe oder Schwimmdocks.
Merkmale
Name des Schiffes
Merkmals-ID
2125034
Beschreibung
Der Name des Schiffes ist frei wählbar. Eine Verwechslung mit Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitszeichen ist zu vermeiden.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Wird dem jeweiligen Antrag oder dem beiliegenden Schiffsmessbrief entnommen.
Periodizität / Aktualität
Bei Erstanmeldung oder Änderung
Gattung des Schiffes
Merkmals-ID
2125036
Beschreibung
Festgelegt durch die Schiffsuntersuchungskommission (SUK). Definierte Gruppe von Schiffen, z. B. Frachtschiffe, Tankschiffe oder Segelyachten.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Wird dem jeweiligen Antrag oder dem beiliegenden Schiffsmessbrief entnommen.
Periodizität / Aktualität
Bei Erstanmeldung oder Änderung
Bauwerft
Merkmals-ID
2125038
Beschreibung
Name und Ort der Bauwerft.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Kann dem Eichschein, dem Messbrief oder ggf. dem Bauschein, der von der Bauwerft ausgestellt wurde, entnommen werden.
Eigentümer
Merkmals-ID
2125040
Beschreibung
Natürliche oder juristische Personen, die Eigentümer des Schiffes sind. Bei natürlichen Personen sind Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnort einzutragen, bei mehreren Eigentümern ist auch das Verhältnis der Miteigentumsanteile einzutragen. Bei eingetragenen Rechtsträgern wird häufig auch die HR-Nummer erfasst.
Im Kontext des Seeschiffsregisters sind bei einer Reederei die Mitreeder und die Größe der Schiffsparten, bei einer Kommanditgesellschaft oder einer Kommanditgesellschaft auf Aktien die persönlich haftenden Gesellschafter einzutragen.
Im Kontext des Binnenschiffsregisters ist bei mehreren Eigentümern die Größe der einzelnen Anteile anzugeben.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Wird verschiedenen Unterlagen, wie bspw. der Anmeldung, Verträgen, Erbscheinen, entnommen.
Periodizität / Aktualität
Angabe bei Ersteintragung sowie bei Eigentumswechsel
Datum der Eintragung
Merkmals-ID
2125042
Optionalität
Angabe verpflichtend
Qualität
Die Eintragung ist freiwillig und nur möglich, sofern zugleich eine Schiffshypothek eingetragen wird oder eine Zwangsversteigerung beantragt ist. Die Eintragungen sind somit vollständig und glaubhaft zu machen, da diese für die genannten Zwecke benötigt werden.
Periodizität und Aktualität
Jede Veränderung in den eingetragenen Tatsachen sowie die Fertigstellung des Schiffs sind unverzüglich dem Registergericht mitzuteilen.
Administrative Registerführung
Vergleichbare Verwaltungsebene
Kommunal
Zuständigkeiten
Örtlich zuständige Amtsgerichte oder von Landesjustizverwaltung bestimmte Amtsgerichte. Weiterhin gibt es Kooperationen zwischen den Ländern. So führt das Amtsgericht Magdeburg das Binnenschiffsregister sowie das Schiffsbauregister für die Länder Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Thüringen.
Zugriffsbeschränkung
Der Zugriff ist beschränkt.
Zugriffsberechtigungen
Berechtigt durch Einsicht (durch z. B. Bestellung eines Registerauszugs) sind der Eigentümer, die dinglich Berechtigten und Dritte, die ein berechtigtes Interesse darlegen, z. B. Gläubiger.
Datenlieferungen (eingehend / ausgehend)
Die Eintragung geschieht auf Antrag des Inhabers der Schiffswerft, auf der das Schiff erbaut wird, oder durch den Eigentümer des Schiffsbauwerks.
Auszüge aus dem Register können unter Angabe eines berechtigten Interesses angefordert werden.
Technische Standards, Betrieb, Schnittstellen
Technische Standards
Das Schiffsbauregister wird in Papierform geführt.
Bezug zur amtlichen Statistik
Bezug zur amtlichen Statistik
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Redaktioneller Stand: 29.07.2021