Allgemeines
Beschreibung
Die Seemannskasse bietet Seeleuten eine soziale Absicherung zwischen Arbeit und Rente. Sie gewährt Seeleuten, die aus der seemännischen Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit ausgeschieden sind, eine zusätzliche Absicherung am Ende ihres Arbeitslebens. Langjährige Berufsseeleute (mindestens 20 Jahre mit versicherungspflichtigen Seefahrtszeiten) erhalten auf Antrag ab dem 56. Lebensjahr bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze ein monatliches Überbrückungsgeld, das umgangssprachlich auch „Seemannsrente“ genannt wird. Ggf. wird der Bezug von Arbeitslosengeld oder geminderter vorzeitiger Altersrente durch Überbrückungsgeldleistungen ergänzt. Weitere (auf zwei Jahre befristete) Leistungen können Versicherte erhalten, die bereits eine Altersvollrente / Regelaltersrente erhalten, um die Einkommensverluste beim Übergang in die Rente teilweise auszugleichen. Außerdem können Hinterbliebene von verstorbenen Seeleuten ab dem Jahr 2023 eine Einmalzahlung erhalten, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Seeleute, Küstenfischerinnen, -fischer und Küstenschifferinnen, -schiffer sind während ihrer Fahrzeiten auf Kauffahrteischiffen oder Fischereifahrzeugen unter deutscher Flagge in der Seemannskasse versichert, sofern sie bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft Bahn See rentenversichert sind. Ggf. kann, unter bestimmten Voraussetzungen, auch der Arbeitgeber für seine beschäftigten Seeleute einen Antrag auf Versicherungspflicht in der Seemannskasse stellen.
Zweck und Zielsetzung der Registerführung
Die Daten werden nach den gesetzlichen Vorschriften des Sozialgesetzbuches und der Satzung der Seemannskasse zur Durchführung der Versicherung und Gewährung der Leistungen erhoben und gespeichert.
Kontext der Registerführung und -nutzung
Die im Jahr 1974 von der See-Berufsgenossenschaft gegründete Seemannskasse war bis zur Fusion mit der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) ein Teil der Unfallversicherung. Durch die im Jahr 2009 durchgeführte Integration in die KBS fand ein Wechsel in die allgemeine Rentenversicherung statt. Die Seemannskasse ist eine Pflichtversicherung und trägt mit ihrem Leistungsangebot an aus der Seefahrt ausgeschiedene Seeleute den speziellen Anforderungen und Bedingungen der Seeschifffahrt Rechnung, die in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht berücksichtigt werden.
Gesetzliche Ebene
Gesetzlich
Rechtsgrundlagen
§ 137 a-e Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI)
Satzung der Seemannskasse
Internetauftritt, Flyer, weitere Quellen
Inhalt des Registers
Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)
Versicherte PersonenMerkmale und weitere Details
Objekt-ID
1850742
Klassifikation
Personen
Beschreibung
Seeleute, Küstenfischer und -schiffer, die auf Kauffahrteischiffen oder Fischereifahrzeugen unter deutscher Flagge in der Seemannskasse versichert sind.
Merkmale
Rentenversicherungsnummer
Merkmals-ID
1839302
Beschreibung
Die Versicherungsnummer setzt sich wie folgt zusammen: (2 Stellen), Geburtstag (2), Geburtsmonat (2), Geburtsjahr (2), Alphazeichen mit dem ersten Buchstaben des Familiennamens bzw. Geburtsnamens (1), Seriennummer (2), Prüfziffer (1).
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Versicherungsnummer wird vergeben durch die Datenstelle der Rentenversicherung.
Steuerliche Identifikationsnummer
Merkmals-ID
1840078
Optionalität
Angabe verpflichtend
Stichwörter
Quelle
Auf Anfrage Mitteilung von Finanzbehörde / Angaben der versicherten Person
Periodizität / Aktualität
Einmalig
Name
Merkmals-ID
1840052
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Angaben der versicherten Person / Geburtsurkunde / Personalausweis / Datenübermittlung anderer Behörden
Periodizität / Aktualität
Anlassbezogene Aktualisierung
Vorname
Merkmals-ID
1840054
Beschreibung
Es werden alle Vornamen erfasst.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Angaben der versicherten Person / Geburtsurkunde / Personalausweis / Datenübermittlung anderer Behörden
Periodizität / Aktualität
Anlassbezogene Aktualisierung
Geburtsname
Merkmals-ID
1840056
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Angaben der versicherten Person / Geburtsurkunde / Personalausweis / Datenübermittlung anderer Behörden
Frühere Namen
Merkmals-ID
1840058
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Angaben der versicherten Person / Datenübermittlung anderer Behörden
Geburtsdatum
Merkmals-ID
1840060
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Übermittlung durch Meldebehörde / Angaben der versicherten Person / Geburtsurkunde / Personalausweis
Geburtsort
Merkmals-ID
1840066
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Übermittlung durch Meldebehörde / Angaben der versicherten Person / Geburtsurkunde / Personalausweis / Datenübermittlung anderer Behörden
Geburtsland
Merkmals-ID
1840068
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Übermittlung durch Meldebehörde / Angaben der versicherten Person / Geburtsurkunde / Personalausweis / Datenübermittlung anderer Behörden
Geschlecht
Merkmals-ID
1840062
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Übermittlung durch Meldebehörde / Angaben der versicherten Person / Geburtsurkunde / Personalausweis
Periodizität / Aktualität
Bei Änderung erfolgt eine neue Versicherungsnummer
Staatsangehörigkeit
Merkmals-ID
1840064
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Übermittlung durch Meldebehörde / Angaben der versicherten Person / Geburtsurkunde / Personalausweis / Datenübermittlung anderer Behörden
Periodizität / Aktualität
Anlassbezogene Aktualisierung
Anschrift
Merkmals-ID
1840070
Beschreibung
Straße / Hausnummer / Postleitzahl / Ort
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Angaben der versicherten Person / Personalausweis / Datenübermittlung anderer Behörden
Periodizität / Aktualität
Anlassbezogene Aktualisierung
Telefonnummer
Merkmals-ID
1840072
Optionalität
Angabe freiwillig
Quelle
Angaben der versicherten Person
Periodizität / Aktualität
Anlassbezogene Aktualisierung
Telefaxnummer
Merkmals-ID
1840074
Optionalität
Angabe freiwillig
Quelle
Angaben der versicherten Person
Periodizität / Aktualität
Anlassbezogene Aktualisierung
E-Mail-Adresse
Merkmals-ID
1840076
Optionalität
Angabe freiwillig
Quelle
Angaben der versicherten Person
Periodizität / Aktualität
Anlassbezogene Aktualisierung
Qualität
Bei der Bearbeitung von Vorgängen erfolgt ein Rückgriff auf das Rentenversicherungskonto der Versicherten bzw. Leistungsempfangenden. Die Vollständigkeit sowie Richtigkeit der im Versicherungskonto gespeicherten Daten wird in regelmäßigen Abständen mit der versicherten Person überprüft. Ggf. werden Daten korrigiert oder ergänzt. Angaben wie Telefonnummer, Faxnummer bzw. E-Mail-Adresse sind freiwillig. Teilweise finden Plausibilitätskontrollen statt, z. B. zwischen Postleitzahl und Wohnort. Zudem erfolgt bei der Übermittlung von versicherungspflichtigen Entgelten eine Plausibilitätsprüfung zur Entgelthöhe. Zahlungen an die Versicherten erfolgen über den Renten Service der Deutschen Post, so dass auch hier die Kontrollmechanismen innerhalb des Zahlverfahrens greifen (z. B. Zahlungseinstellung bei Tod oder Auslandsverzug).
Periodizität und Aktualität
Neue Daten zu versicherten Personen werden anlassbezogen aufgenommen. Ergänzungen und Änderungen erfolgen, sofern geänderte Daten durch den Versicherten bzw. einer dritten Stelle übermittelt werden. Die Daten werden anschließend aktualisiert. Zurückgelegte Versicherungszeiten werden in das Versicherungskonto durch die Arbeitgeber maschinell im zeitlich festgelegten Rahmen übermittelt. Die im Versicherungskonto gespeicherten Leistungsdaten werden während des gesamten Leistungsbezugs gespeichert. Nach Leistungsende werden die Daten für mindestens sechs weitere Jahre gespeichert, da sie zahlungsbegründende Unterlagen darstellen.
Administrative Registerführung
Vergleichbare Verwaltungsebene
Bund
Zuständigkeiten
Die Versichertenkonten werden von der Seemannskasse bei der Knappschaft-Bahn-See (KBS) geführt.
Die technische Anbindung erfolgt innerhalb des rvDialogs der Deutschen Rentenversicherung.
Zugriffsbeschränkung
Der Zugriff ist beschränkt.
Zugriffsberechtigungen
Es existieren keine externen Zugriffsberechtigungen. Berechtigte Stellen erhalten Informationen aus dem Versicherungskonto anlassbezogen per Datensatz.
Die Daten dürfen anlassbezogen übermittelt werden an:
- Sozialleistungsträger (RV-Träger, Arbeitsagenturen, gesetzliche Krankenkassen, Versorgungsämter, Berufsgenossenschaften, Kindergeldstellen, Wohnungsämter, Sozialämter, Jugendämter und Grundsicherungsämter),
- Polizeibehörden, Staatsanwaltschaften, Gerichte, Behörden der Gefahrenabwehr und Justizvollzugsanstalten,
- Behörden, gegenüber denen besondere gesetzliche Pflichten und Mitteilungsbefugnisse bestehen, zum Beispiel bei Strafverfolgungsbehörden, Gesundheitsämtern, im Besteuerungsverfahren bei Finanzämtern, der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (Riester-Rente) oder bei den zur Bekämpfung von Schwarzarbeit zuständigen Behörden,
- die Behörden für Verfassungsschutz, den Bundesnachrichtendienst, den Militärischen Abschirmdienst und das Bundeskriminalamt,
- Privatpersonen in Unterhaltsanspruchsangelegenheiten,
- öffentliche Stellen, soweit diese öffentlich-rechtliche Ansprüche in Höhe von mindestens 500 Euro geltend machen sowie an
- Gerichtsvollzieher zur Durchführung eines Vollstreckungsverfahrens, wenn die Höhe der zu vollstreckenden Ansprüche mindestens 500 Euro beträgt.
Datenlieferungen (eingehend / ausgehend)
Dateneingang erfolgt durch Arbeitgebermeldungen oder über Änderungsmitteilungen der Mitglieder selbst. Ferner werden Beschäftigungszeiten, Zeiten der Arbeitslosigkeit und Krankheit von den zuständigen Stellen (Arbeitsagentur, Krankenkasse, Arbeitgeber) elektronisch übermittelt.
Es erfolgt eine direkte Eingabe ins Versicherungskonto durch die Sachbearbeitung, Einlesen von Datensätzen und Übertragungen aus Onlineformularen. Eine automatisierte Datenübermittlung erfolgt an Krankenkassen, Finanzämter und Rentenversicherungsträger.
Verwendung der Registerdaten
Die Daten werden für interne Statistiken der Deutschen Rentenversicherung KBS und zur Arbeitsmengenermittlung genutzt.
Eine Übermittlung von Angaben erfolgt ebenso für externe Statistiken oder an externe Stellen (u. a. Presse, wissenschaftliche Institute, Öffentlichkeitsarbeit)
Technische Standards, Betrieb, Schnittstellen
Datenbanken und Schnittstellen
Als Datenbankmanagementsystem wird Oracle-SQL verwendet.
Technische Standards
Es gelten die IT-Standards der gesetzlichen Rentenversicherung, da die gleiche Programmumgebung genutzt wird.
Bezug zur amtlichen Statistik
Bezug zur amtlichen Statistik
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Redaktioneller Stand: 14.03.2025