GSB 7.1 Standardlösung

Zentraldateien nach Glücksspielstaatsvertrag

Register-ID: 1852396

Allgemeines

Beschreibung

Die Überwachung des Online-Glücksspielmarktes in Deutschland erfolgt seit Juli 2021 durch informationstechnische Systeme, an welche sich Spieleanbieterinnen und -anbieter verpflichtend anbinden müssen.
Die Zentraldateien steuern die Einzahlungslimitierung für jede Spielerin / jeden Spieler (Limitdatei) und verhindern das parallele Spielen bei mehreren Glücksspielanbieterinnen und -anbietern (Aktivitätsdatei).

Das anbieterübergreifende Einzahlungslimit findet Anwendung auf alle öffentlichen Glücksspiele im Internet mit Ausnahme von Einzahlungen, die ausschließlich für Lotterien, die nicht häufiger als zweimal pro Woche veranstaltet werden, und die für Lotterien in Form des Gewinnsparens verwendet werden können. Nach der Registrierung sind die Spielerinnen und Spieler dazu aufzufordern, ein individuelles monatliches anbieterübergreifendes Einzahlungslimit festzulegen oder anzugeben, dass ein bereits festgelegtes individuelles monatliches anbieterübergreifendes Einzahlungslimit unverändert beibehalten werden soll. Das anbieterübergreifende Einzahlungslimit darf grundsätzlich 1 000 Euro im Monat nicht übersteigen. Ist für eine Spielerin / einen Spieler kein anbieterübergreifendes Einzahlungslimit festgelegt, darf eine Spielteilnahme nicht erfolgen.

Das parallele Spiel von öffentlichen Glücksspielen durch eine Spielerin / einen Spieler ist unzulässig. Die Spieleanbieterin / der Spieleanbieter darf einer Spielerin und einem Spieler die Teilnahme an öffentlichen Glücksspielen im Internet nur ermöglichen, wenn zuvor die Daten sowie die Information, dass die Spielerin / der Spieler in der Datei aktiv zu schalten ist, übermittelt wurde und nicht unverzüglich zurückübermittelt worden ist, dass die Spielerin / der Spieler in der Datei bereits aktiv geschaltet ist.

Die personenbezogenen Daten werden durch ein Pseudonym ersetzt, soweit hierdurch die ordnungsgemäße Funktion der Limit- und Aktivitätsdatei nicht beeinträchtigt wird. Zusätzlich wird eine anbieterbezogene Kennung der Spielerin / des Spielers verarbeitet.

Der Anschluss an und die Nutzung der Zentraldateien sind für die Spieleanbieterin / den Spieleanbieter kostenpflichtig.

Zweck und Zielsetzung der Registerführung

Die Aufgabe der Datei zur anbieterübergreifenden Einzahlungslimitierung besteht darin, die Einhaltung eines durch eine Spielerin / einen Spieler selbst festgelegten Einzahlungslimits anbieterübergreifend zu ermöglichen.
Die Aktivitätsdatei ermöglicht die Verhinderung des parallelen Spiels bei mehreren Glücksspielanbietern.

Kontext der Registerführung und -nutzung

Die Zentraldateien wurden im Rahmen des Glücksspielstaatsvertrages 2021 als Maßnahme zum Spielerschutz geschaffen.

Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau

Die Zentraldateien werden zunächst ab 01. Juli 2021 vom Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt und ab 01. Januar 2023 von der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder verwaltet und von Dataport, als Dienstleister der öffentlichen Verwaltung des Landes Sachsen-Anhalt, betrieben.

Gesetzliche Ebene

Gesetzlich

Rechtsgrundlagen

§§ 6c und 6h Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021)

Internetauftritt, Flyer, weitere Quellen

Inhalt des Registers

Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)

SpielerMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1850344

Klassifikation

Personen

Beschreibung

Teilnehmende an öffentlichen Glücksspielen im Internet

Merkmale

Qualität

Die Erfassung der personenbezogenen Daten und die Übermittlung der Anfragen zu den Limits und den Aktivitäten erfolgt durch die angeschlossen Glücksspielveranstalterinnen und -veranstalter. Insofern Daten hierbei falsch oder unvollständig erfasst bzw. übermittelt werden, kann der Datenbestand zu einer einzelnen Spielerin / einem einzelnen Spieler unvollständig oder inkorrekt sein. Die Daten werden nur in Ausnahmefällen auf Anfrage einer Spielerin / eines Spielers oder einer Glücksspielveranstalterin / eines Glücksspielveranstalters eingesehen.

Periodizität und Aktualität

Die Daten, welche für die Bildung des Pseudonyms erforderlich sind, werden nach der Übermittlung durch Glücksspielanbieterinnen und -anbieter im Rahmen der Registrierung in den Dateien so lange bei der Behörde gespeichert, bis aus ihnen das Pseudonym erstellt werden konnte. Die Dateien sind auf eine unmittelbare Erstellung des Pseudonyms nach der Übermittlung ausgelegt. Je nach Auslastung des Systems dauert dieser Prozess in der Regel maximal bis zu fünf Sekunden. Nach dem Abschluss des Prozesses werden die Daten gelöscht.
Neben der erstmaligen Registrierung in den Dateien findet dieser Prozess auch bei einer Änderung der personenbezogenen Daten einer Spielerin / eines Spielers und bei der Suche nach der anbieterbezogenen Kennung durch angeschlossene Anbieterinnen und Anbieter statt.

Das Pseudonym und die damit verknüpften anbieterbezogenen Kennungen von Spielerinnen und Spielern werden ein Jahr nach der letzten Aktion einer Glücksspieleanbieterin / eines Glücksspielanbieters (Festlegung eines anbieterübergreifenden Limits, Tätigung einer Einzahlung und Aktivsetzung von Spielenden) für diese Spielerin / diesen Spieler gelöscht. Gleiches gilt für die Höhe des vom Spielenden festgelegten anbieterübergreifenden Einzahlungslimits und das Datum der Festlegung des Limits.

Die Höhe und das Datum der getätigten Einzahlungen und der Gesamtbetrag der getätigten Einzahlung für einen Monat werden mit Ablauf des jeweiligen Kalendermonats gelöscht.
Die Information, ob eine Spielerin / ein Spieler aktiv geschaltet ist, wird fünf Minuten nach der Inaktiv-Setzung, welche auf Veranlassung der Spielerin / des Spielers oder nach 30 Minuten Inaktivität einer Spielerin / eines Spielers beim Anbietenden, über welchen er gerade aktiv geschaltet ist, erfolgt, gelöscht.

Die Aktualisierung der Spielermerkmale erfolgt anlassbezogen.

Administrative Registerführung

Vergleichbare Verwaltungsebene

Bund

Zuständigkeiten

Bis zum 31. Dezember 2022 verwaltet das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt die Zentraldateien.

Ab dem 01. Januar 2023 übernimmt die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder die Verwaltung und Dataport, als Dienstleister der öffentlichen Verwaltung des Landes Sachsen-Anhalt, den technischen Betrieb.

Zugriffsbeschränkung

Der Zugriff ist beschränkt.

Zugriffsberechtigungen

Eine Datenübermittlung an externe Stellen findet nicht statt.

Datenlieferungen (eingehend / ausgehend)

Die personenbezogenen Daten werden durch die Anbieterinnen / Anbieter erhoben und in Form von Abfragen an die Zentraldateien übermittelt. Eine regelmäßige Übermittlung an externen Stelle findet nicht statt.

Verwendung der Registerdaten

Die Metadaten werden darüber hinaus für statistische Auswertungen verwendet.

Technische Standards, Betrieb, Schnittstellen

Datenbanken und Schnittstellen

Die Fachanwendung LUGAS verfügt über eine Schnittstelle.

Portale, Fachanwendungen und Anbieter

Für die Verwaltung der Daten wurde die Fachsoftware LUGAS entwickelt.

Bezug zur amtlichen Statistik

Bezug zur amtlichen Statistik

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Redaktioneller Stand: 10.10.2022

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