Jahr des Stapellaufs
Merkmal-ID:9847
Allgemeines
Merkmalserhebung
Dieses Merkmal wird in den folgenden Gebieten erhoben:
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
Dieses Merkmal wird in den folgenden Gebieten erhoben:
Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt
Dieses Merkmal wird in den folgenden Gebieten nicht erhoben:
Berlin, Brandenburg
Für folgende Gebieten sind keine Informationen bekannt:
Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen
Zugehöriges Register
Zugehöriges Informationsobjekt
Beschreibung
Zu-Wasser-Lassen eines Schiffs in die Werft.
Pflichtangabe
Quelle
Wird dem jeweiligen Antrag oder dem beiliegenden Eichschein entnommen. Gegebenenfalls auch dem Bauschein, der durch die Bauwerft erteilt wurde.Glaubhaftmachung - in der Regel durch Versicherung an Eides statt - (§ 13 Abs. 1 S. 1 SchRegO) / Bauschein / Eichschein, vgl. Krause, Praxishandbuch Schiffsregister, 1. Auflage 2012, Rn. 143.