Wasserverdrängung bei größter Eintauchung

Merkmal-ID:9885

Wasserverdrängung bei größter Eintauchung

Merkmal-ID:9885

Allgemeines

Merkmalserhebung

Dieses Merkmal wird in den folgenden Gebieten erhoben:
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen

Dieses Merkmal wird in den folgenden Gebieten erhoben:

Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt

Dieses Merkmal wird in den folgenden Gebieten nicht erhoben:

Berlin, Brandenburg

Für folgende Gebieten sind keine Informationen bekannt:

Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen

Zugehöriges Register

Binnenschiffsregister

Zugehöriges Informationsobjekt

Binnenschiffe

Beschreibung

Bei Schiffen, die nicht zu Beförderung von Gütern bestimmt sind."Wasserverdrängung" ist das eingetauchte Volumen des Schiffes in Kubikmetern (§§ 2 Abs. 3 Nr. 25 BinSchUO, 34 Abs. 1 Nr. 5 SchRegDV).

Pflichtangabe

Quelle

Der Messbrief, der Eichschein oder eine andere zur Bescheinigung der Wasserverdrängung bei größter Eintauchung bestimmte und geeignete amtliche Urkunde ist vorzulegen; ist das Schiff im Inland noch nicht amtlich vermessen oder geeicht, genügt zu die Vorlegung der Vermessungsurkunde oder des Eichscheins der ausländischen Behörde oder einer anderen zur Glaubhaftmachung der Angaben geeigneten Urkunde.

Verwaltungsdaten-Informationsplattform
Kontakt
Statistisches Bundesamt
Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden
Deutschland
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