Equidendatenbank
Register-ID:125
Redaktioneller Stand:02.06.2026
Allgemeines
Beschreibung
Tierhalterinnen und Tierhalter sind dazu verpflichtet, die Haltung von Equiden (Pferde, Esel, Zebras oder deren Kreuzungen) der zuständigen Behörde oder einer von dieser beauftragten Stelle anzuzeigen.
Alle ab dem 01. Juli 2009 geborenen Tiere sind mit einem implantierbaren Transponder zu kennzeichnen sowie für diese ein Equidenpass zu beantragen.
Die Equidendatenbank ist integraler Bestandteil der HIT-Datenbank.
Zweck und Zielsetzung der Registerführung
Durch die lebenslange, eindeutige Verbindung zwischen dem Einhufer und seinem Equidenpass und der Eintragung relevanter Daten in der HIT-Datenbank soll primär die Ausstellung von mehreren Equidenpässen für ein und dasselbe Tier verhindert werden.
Im Sinne eines effektiven Verbraucherschutzes muss der lebenslang geltende Status des Tieres als "zur Schlachtung für den menschlichen Verzehr bestimmt" zweifelsfrei vorliegen.
Auch die behördliche Überwachung im Falle eines Tierseuchenausbruchs soll damit verbessert werden. Die schnelle und sichere Identifizierung der Tiere ist eine wichtige Voraussetzung für eine effektive Seuchenbekämpfung.
Kontext der Registerführung und -nutzung
Ursprung der HIT-Datenbank war die Einführung der Rinderdatenbank aufgrund der BSE-Krise. Dadurch, dass sich alle Länder und später der Bund auf den zentralen Betrieb beim StMELF in Bayern einigten und eine zentrale, etablierte Struktur zur Verfügung stand, wurde die Datenbank sukzessive um weitere Teile erweitert.
Neben oben genannten Meldungen werden für Rinder, Schweine sowie Schafe und Ziegen entsprechende Meldungen zentral gespeichert (HIT-Datenbank), die von den drucklegenden Stellen ermächtigten Tierärzte und -ärztinnen ausgegebenen Heimtierausweise erfasst (Heimtierausweisdatenbank), die Daten der Überwachung der Zirkusbetriebe und Dressurnummern und verantwortlichen Personen nach Zirkusregisterverordnung erfasst (Zirkusregister), Meldungen zur Überwachung der Antibiotikaanwendungen in Mastbetrieben gemäß Arzneimittelgesetz erfasst (TAM-Datenbank) sowie die von den hierfür zuständigen Stellen ausgegebene Equidenpässe von diesen Stellen gemeldet (Equidendatenbank).
Absehbare Entwicklung, geplanter Ausbau
Geplant ist die Erweiterung der Equiden-Datenbank um die Erhebung der "gewöhnlich gehaltenen" Equiden durch die Halter/Unternehmer sowie die Erfassung von Validierungen und Lizensierungen. Ein Datum für die In-Produktion-Gabe der genannten Meldungen (Erweiterung der Equidendatenbank) steht noch nicht fest.
Internetauftritt, Quellen
Rechtsgrundlagen
Gesetzliche Ebene
Bundesrecht
Inhalte des Registers
Qualität
Je nach Meldung sind Felder fachlich und technisch verpflichtend und weitere teilweise optional. Die Definitionen hierfür ergeben sich aus den Anforderungen der Datenerhebung durch die Auftraggeber. Ob der Datenbestand als Ganzer vollständig ist muss durch die jeweilige Überwachungsbehörde überprüft und bewertet werden.
Eingaben werden bereits beim Abspeichern plausibilisiert, bei schweren Fehlern wird das Abspeichern abgelehnt. Alle gemeldeten Daten werden von der Datenbank automatisch auf Vollständigkeit des Datensatzes und Plausibilität überprüft. Bei der unmittelbaren Anlieferung der Daten wird innerhalb der Meldung geprüft, ob die Angaben gemäß der jeweiligen Anforderung vollständig und korrekt eingegeben wurden (fachliche und technische Plausibilisierungen).
Periodizität und Aktualität
Es bestehen keine Meldefristen.
In der Regel einmalige Meldung; Ergänzungen oder Korrekturen durch PAS (auch Meldung von Ausgabe von z. B. Ersatzdokumenten oder Duplikaten).
Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)
Administrative Registerführung
Vergleichbare Verwaltungsebene
Land
Ressort
Datenhaltende Stellen
Zuständigkeiten
Technischer Betreiber der HIT-Datenbank ist das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (StMELF) im Auftrag des Bundes und der Länder. Ein Teil der technischen Dienstleistung wird vom IT-DLZ Bayern durchgeführt. Erhebende Stellen sind die Länder bzw. die jeweils - abhängig vom betroffenen Bereich - zuständigen Behörden.
Öffentliche Datenbereitstellung
Kein
Öffentlicher Datenzugang
Der Datenbestand wird nicht öffentlich bereitgestellt. Es muss eine Registrierung der Nutzer und eine entsprechende Rechtevergabe erfolgen. Nach Vergabe einer Betriebsnummer und PIN durch die Adressdatenstelle des Bundeslandes können die Nutzer entsprechende Meldungen erfassen und abfragen. Überwachungsbehörden haben Kompetenz für Ihren Zuständigkeitsbereich (Datenabfragen). Es werden standardmäßig keine Daten von Seiten des Datenbankbetreibers an andere Stellen geliefert, die zuständigen Stellen greifen mittels eigenen Zugängen und entsprechenden Kompetenzen auf die benötigten/relevanten Daten zu.
Nicht-öffentlicher Datenzugang
Zugriffe erhalten von den zuständigen Stellen der Länder die dem jeweiligen Rechtsbereich unterworfenen Meldepflichtigen und die zuständigen Überwachungsbehörden.
Datenlieferungen (eingehend/ ausgehend)
Nach Vergabe einer Betriebsnummer und PIN durch die Adressdatenstelle des Bundeslandes können alle, dem jeweiligen Rechtsbereich unterworfenen Meldepflichtige, die Meldungen in der Datenbank durchführen und eigene Meldungen abfragen. Überwachungsbehörden haben Kompetenz für Ihren Zuständigkeitsbereich (Datenabfragen). Es werden standardmäßig keine Daten vonseiten des Datenbankbetreibers an andere Stellen geliefert. Die zuständigen Stellen greifen mittels eigener Zugänge und entsprechender Kompetenzen auf die benötigten bzw. relevanten Daten zu.
Technische Informationen
Datenbanken (Werte)
Datenbanken
Das System ist in Form einer Drei-Schichtenarchitekur mit Datenbank (PostgreSQL), Java basiertem Applikationsserver und unterschiedlichen Clientprogrammen als Frontend aufgebaut. Es existiert eine Recherchedatenbank.
Schnittstellen
Die Kommunikation zwischen zweiter und dritter Schicht findet mittels eines eigens entwickelten, verschlüsselten, IP-Socket basierten "HIT-Protokoll" statt. Als Clients stehen Web-Frontends, Batchprogramme oder Software von Drittherstellern zur Verfügung.
Details zu den Meldungen, Schnittstellen und HIT-Protokoll sind dokumentiert im Entwicklungsbereich der Website.
Standards zur Datenhaltung
Das offene, eigens entwickelte, verschlüsselte, IP-Socket basierte "HIT-Protokoll" inklusive eigener SQL-ähnlicher Abfragesyntax "HIT query language" hat sich seit 1999 als "Industrie-Standard" für den Austausch der HIT und ZID-Daten etabliert. Es wird durch Regional- und Verwaltungsstellen der Länder und des Bundes sowie privaten Softwareanbietern genutzt. Details sind öffentlich einsehbar im Entwicklungsbereich.
Standards zum Datenaustausch (Werte)
Standards zum Datenaustausch
Die Kommunikation zwischen zweiter und dritter Schicht findet mittels eines eigens entwickelten, verschlüsselten, IP-Socket basierten "HIT-Protokoll" statt.
Fachanwendungen & Anbieter
Meldungen können über das Meldeportal der HIT-Datenbank vorgenommen werden. Es werden von Dritten (Softwarehersteller, Dienstleister) verschiedene Softwareprodukte angeboten, die aus ihren (Management-)Systemen die relevanten Daten für verpflichtende Meldungen übermitteln. Verschiedene Länderportale (z. B. iBALIS) bzw. Fachanwendungen der Länder verwenden die HIT/ZID-Schnittstelle.