Verzeichnis zugelassener Öko-Kontrollstellen

Register-ID:181

Redaktioneller Stand:15.06.2026

Verzeichnis zugelassener Öko-Kontrollstellen

Register-ID:181

Redaktioneller Stand:15.06.2026

Allgemeines

Beschreibung

Der Betrieb ökologischer Landwirtschaft sowie die Weiterverarbeitung und der Handel mit den Erzeugnissen unterstehen in der EU einem strengen Kontrollsystem. Sog. Öko-Kontrollstellen sind staatlich zugelassene private Zertifizierungsstellen, die die Einhaltung der Kriterien der Öko-Verordnung (EU) 2018/848 überprüfen.

Für eine Tätigkeit als Öko-Kontrollstelle ist eine Zulassung durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) obligatorisch.

Das Verzeichnis zugelassener Öko-Kontrollstellen listet alle staatlich zugelassenen Kontrollstellen.

Zweck und Zielsetzung der Registerführung

Die Führung des Registers ermöglicht Transparenz über diejenigen Stellen, die befugt sind, Öko-Kontrollen in Deutschland durchzuführen.

Kontext der Registerführung und -nutzung

Nur zugelassene Öko-Kontrollstellen dürfen Zertifizierungen vornehmen. Die aktuelle Liste der zugelassenen Kontrollstellen ist öffentlich zugängig und wird regelmäßig an die EU-Kommission gemeldet. Grundlage der Zulassung bildet die Verordnung (EU) 2018/848 und deren mitgeltenden Durchführungsrechtsakte in Verbindung mit der VO (EU) Nr. 2017/625 sowie das nationale Öko-Landbaugesetz (ÖLG) und die ÖLG-Öko-Landbaugesetz-Durchführungsverordnung.

Rechtsgrundlagen

Gesetzliche Ebene

EU-Recht

Inhalte des Registers

Qualität

Das Verzeichnis ist vollständig, aktuell und listet alle staatlich zugelassenen Kontrollstellen.

Periodizität und Aktualität

Die Liste wird umgehend geändert, sobald sich Änderungen bei den Kontrollstellen ergeben; z. B. bei Neu-Zulassung oder Änderung des Umfangs der Zulassung, sowie bei Adress-Änderungen.

Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)

Administrative Registerführung

Vergleichbare Verwaltungsebene

Bund

Ressort

Datenhaltende Stellen

Zuständigkeiten

Das Verzeichnis aller zugelassenen Öko-Kontrollstellen wird von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung geführt.

Öffentliche Datenbereitstellung

Vollständig

Öffentlicher Datenzugang

Der gesamte Datenbestand wird öffentlich über die oben genannten Links bereitgestellt. Eine Registrierung ist hierfür nicht notwendig.

Datenlieferungen (eingehend/ ausgehend)

Dateneingang erfolgt bei erfolgreicher Zulassung als Öko-Kontrollstelle.

Die zuständige nationale Behörde hat der EU-Kommission eine Liste aller zugelassenen Kontrollstellen in ihrem Jahresbericht zu übermitteln. Die Daten des nationalen Registers werden über OFIS an die Kommission übermittelt und dort veröffentlicht.

Verwendung der Registerdaten

Öffentlicher Zugang; Berichtslegung gegenüber der Kommission.

Open Data-Tauglichkeit (Wert)

Ja

Open Data-Tauglichkeit

Der Datenbestand ist Open Data-tauglich und ist auf GovData als Open Data (Lizenz: Datenlizenz Deutschland - Zero - Version 2.0) verzeichnet.

Technische Informationen

Standards zur Datenhaltung (Werte)

Standards zur Datenhaltung

Das nationale Register wird in Form einer Excel-Liste geführt.

Bezug zur amtlichen Statistik

Ziele der Nutzung

Nicht verfolgte Ziele:

Ersetzen von Erhebungen / Erhebungsmerkmalen, Ergänzen der Erhebung / Schaffung neuer Analysemöglichkeiten, Zwecke der Qualitätssicherung / Qualitätsverbesserung, Definition / Pflege des Berichtskreises