Bundeseinheitliches Konzernverzeichnis (BUKON)

Register-ID:267

Redaktioneller Stand:23.04.2025

Bundeseinheitliches Konzernverzeichnis (BUKON)

Register-ID:267

Redaktioneller Stand:23.04.2025

Allgemeines

Beschreibung

Das Bundeseinheitliche Konzernverzeichnis (BUKON) stellt die zentrale Sammlung der von den Finanzbehörden der Länder übermittelten Konzernübersichten dar.

Zweck und Zielsetzung der Registerführung

Das Konzernverzeichnis bildet die Voraussetzung für die einheitliche Prüfung von Konzernen.

Kontext der Registerführung und -nutzung

In der Vergangenheit wurden Konzernverzeichnisse in uneinheitlicher Art und Weise auf der Ebene der Länder geführt. BUKON soll durch seine zentrale Datenbank Abstimmungsschwierigkeiten zwischen den Ländern vermeiden.

Absehbare Entwicklung, geplanter Ausbau

BUKON wird innerhalb der nächsten Jahre in PINGO integriert.

Rechtsgrundlagen

Gesetzliche Ebene

Bundesrecht

Rechtsgrundlagen

§ 5 Abs. 1 Nr. 31 Finanzverwaltungsgesetz (FVG)
§ 33 Betriebsprüfungsordnung (BpO 2000)

Inhalte des Registers

Qualität

Die Angaben zu den jeweiligen Konzernen sind in der Regel vollständig. Unter Umständen können Datenlieferungen fehlerhaft sein, was zu länger andauernden Korrekturen führen kann. Die Plausibilität der Daten wird nicht geprüft. Fehler oder Dopplungen werden erst im Nachhinein (in der Regel durch Zufall) erkannt. Mit der Integration von BUKON in PINGO wird es eine Plausibilitätskontrolle geben.

Periodizität und Aktualität

Daten werden laufend aufgenommen. Der Datenbestand wird fortlaufend aktualisiert. Löschungen sind nicht vorgesehen.

Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)

Administrative Registerführung

Vergleichbare Verwaltungsebene

Bund

Ressort

Datenhaltende Stellen

Zuständigkeiten

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ist für die Registerführung verantwortlich. Die technische Umsetzung erfolgt durch das RZF NRW. Die Daten liegen auf Servern des ITZBund.

Öffentliche Datenbereitstellung

Kein

Nicht-öffentlicher Datenzugang

Ein digitaler Abruf von Daten ist online mit einer Kennung jederzeit möglich und muss nicht über das BZSt angefragt werden.

Datenlieferungen (eingehend/ ausgehend)

Für den Inhalt der Konzernübersichten sind die Finanzbehörden der Länder zuständig. Sie erstellen und übermitteln diese an das BZSt. Das BZSt führt die Konzernübersichten in einer zentralen Datenbank zusammen und stellt sie den Finanzbehörden der Länder zum elektronischen Abruf bereit.

Verwendung der Registerdaten

Die Registerdaten dienen als allgemeine Informationen zu den einzelnen Konzernen bei Betriebsprüfungen.

Open Data-Tauglichkeit (Wert)

Nein

Open Data-Tauglichkeit

Aufgrund von Ausnahmetatbeständen nach § 12a EGovG ist der Datenbestand nicht Open Data-tauglich.

Technische Informationen

Datenbanken (Werte)

Datenbanken

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) stellt eine zentrale Datenbank für die elektronische Abrufbarkeit der Daten zur Verfügung.

Schnittstellen

Es findet kein Datenaustausch mit anderen Stellen statt.

Standards zur Datenhaltung (Werte)

Standards zum Datenaustausch

Es werden keine IT-Standards für den elektronischen Datenaustausch verwendet.

Portale

Es ist kein Portal angeschlossen, da kein automatisierter Datenabruf erfolgt.

Fachanwendungen & Anbieter

Es werden keine Fachanwendungen für die Registerführung verwendet.

Verwaltungsdaten-Informationsplattform
Kontakt
Statistisches Bundesamt
Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden
Deutschland
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