Häufig gestellte Fragen
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Die Führung der Datenbestände muss dabei rechtlich durch die EU, den Bund oder alle Länder vorgeschrieben sein bzw. sich aus einer gesetzlichen Grundlage ableiten lassen. Darüber hinaus soll es bundesweit hinreichend klar definierte Anforderungen an Inhalt, Struktur und Qualität der erfassten Daten geben und der Datenbestand muss regelmäßig gepflegt werden. Für die Führung der Datenbestände können sowohl Akteure der unmittelbaren als auch der mittelbaren Bundes- und Landesverwaltung (sog. registerführende Stellen) verantwortlich sein.
Auf der VIP werden fortlaufend neue Verwaltungsdatenbestände erfasst.
Der Inhalt der Registerprofile ergibt sich in erster Linie aus den entsprechenden rechtlichen Grundlagen. Darüber hinaus werden offizielle Informationen der registerführenden Stellen, Datensatzbeschreibungen oder Antragsformulare für die Erstellung der Registerprofile verwendet.
Nicht vorliegende Datensatzbeschreibungen sowie die auf der VIP gewählte Form der Darstellung von Registerinhalten (siehe hierzu auch Was ist ein Informationsobjekt? und Was ist ein Merkmal? können dazu führen, dass sich die auf der VIP dargestellte Datenstruktur eines Verwaltungsdatenbestandes von der Struktur der tatsächlichen Datenhaltung bei registerführenden Stellen unterscheidet. Die Registerprofile werden nach ihrer Veröffentlichung fortlaufend in Abstimmung mit den registerführenden Stellen bzw. deren Fachaufsichten validiert und möglicherweise um fehlende Inhalte ergänzt.
Die Informationen der VIP sind Teil eines gemeinsam mit dem Bundesverwaltungsamt (BVA) gepflegten Metadatenbestands. Dieser wird ebenfalls von der Registerlandkarte (RLK) des BVA genutzt. Der Metadatenbestand wird durch eine gemeinsame Redaktion des BVA und des StBA gepflegt.
Welche Kriterien erfüllt sein müssen, um als Register auf der VIP erfasst zu werden, können unter Welche Datenbestände werden auf der VIP erfasst? eingesehen werden.
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