Willkommen auf der
Verwaltungsdaten-Informationsplattform!

Die Verwaltungsdaten-Informationsplattform (VIP) bietet Ihnen einen Überblick über die Daten der deutschen Verwaltung in Registern, Katastern, Listen und sonstigen Datenbanken, um Transparenz zu schaffen und Mehrfachdatenverwendung zu fördern.

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Themenübersicht

Hier finden Sie die Register

In vielen Lebensbereichen werden Daten durch die Verwaltung erhoben. Um Ihnen die Suche zu erleichtern, haben wir eine Kategorisierung nach Themenbereichen vorgenommen. Alternativ können Sie auch oben im Suchfenster direkt nach einem Register suchen.

Aktuelles

24.06.2025

Nach ihrem Relaunch präsentiert sich die VIP in neuem Look und bietet Ihnen erweiterte Funktionen und Inhalte. Im Folgenden stellen wir Ihnen einige der wichtigsten Neuerungen vor:

  • Das neue Website-Design ist die sichtbarste Veränderung. Unsere neue Seite ist aufgeräumt und intuitiv zu bedienen, egal ob Sie die VIP auf dem Desktop oder auf mobilen Geräten nutzen.
  • Die Suche bleibt als zentraler Einstieg zu den Inhalten der VIP erhalten, wurde aber übersichtlicher gestaltet und um neue Filter erweitert. Ab sofort können Sie Verwaltungsdatenbestände beispielsweise nach der datenhaltenden Stelle, dem zuständigen Ressort oder hinsichtlich der verwendeten Datenbanken und Schnittstellen filtern. So gelangen Sie schnell und unkompliziert zu den gesuchten Informationen.
  • Neue Datenfelder in den Registerprofilen ermöglichen es Ihnen, sich noch detaillierter zu informieren. Zum Beispiel hinsichtlich länderspezifischer Unterschiede bei der Registerführung zwischen verschiedenen Bundesländern.
  • Auch hinter den Kulissen hat sich einiges getan. Die Metadaten der VIP liegen nun in einer neuen, leistungsfähigen Datenbank und sind Teil eines gemeinsam mit dem Bundesverwaltungsamt (BVA) gepflegten Metadatenbestands.
    Weitere neue Funktionen, z. B. beim Datenexport, werden in den nächsten Monaten folgen. Hierzu halten wir Sie selbstverständlich an dieser Stelle auf dem Laufenden.
    Sollten Sie Fragen oder Anregungen rund um die Neugestaltung der VIP haben, erreichen Sie uns per E-Mail unter VIP@destatis.de oder telefonisch unter +49 (0) 611 / 75 2250.
26.06.2026

Verträge bezüglich Verpachtungen von Grundstücken und Betrieben zum Zwecke der landwirtschaftlichen Nutzung sind nach dem Landpachtverkehrsgesetz anzeigepflichtig. Dies gilt auch für mündlich abgeschlossene Pachtverträge, Vertragsverlängerungen oder Vertragsänderungen. Nicht anzeigepflichtig sind Verträge, die im Rahmen eines behördlich geleiteten Verfahrens abgeschlossen wurden und Landpachtverträge zwischen Ehegatten, Personen mit Verwandtschaftsgrad in gerader Linie, mit Verwandtschaftsgrad bis zum dritten Grad in seitlicher Linie und Schwägerschaft bis zum zweiten Grad (vgl. § 3 Abs. 1 LPachtVG). Gem. Verordnung über die Bestimmung der Freigrenze nach dem LPachtVG sind Landpachtverträge über landwirtschaftliche Betriebe oder Grundstücke in Brandenburg und Nordrhein-Westfalen bis zu einer Größe von 1 ha, in Niedersachsen bis zu einer Größe von 0,5 ha von der Anzeigepflicht freigestellt.

Die Datenhaltung ist länderspezifisch unterschiedlich, es existiert keine gesetzliche Pflicht zur Pachtdatenerfassung sowie Datenhaltung. In Bayern, Baden-Württemberg, Bremen sowie Rheinland-Pfalz findet das LPachtVG keine Anwendung mehr, die damit verbundenen Meldepflichten sind entfallen, eine Datenhaltung existiert nicht mehr. Im Saarland ist aufgrund der äußerst seltenen Anzeige von Landpachtverträgen von einem nicht vorhandenen Datenbestand auszugehen, es existiert weder ein analoges noch digitales Register. Auch in Niedersachsen existiert kein flächendeckendes Register, da gesetzlich nicht vorgeschrieben. In Sachsen-Anhalt gibt es kein einheitliches Register.

23.06.2026

Die Versorgungswerke für Steuerberaterinnen und -berater sowie Steuerbevollmächtigte speichern personenbezogene Daten über ihre Mitglieder sowie ggf. deren Hinterbliebenen und Versorgungsausgleichsberechtigte.

Mit der Zulassung zu einem Kammerberuf ist die Pflichtmitgliedschaft in einer Berufskammer verbunden. Für Steuerberaterinnen und -berater sowie Steuerbevollmächtigte gilt kraft Gesetzes, dass die Kammermitgliedschaft auch die Pflichtmitgliedschaft im dazugehörigen Versorgungswerk begründet.

Nach in der jeweiligen Satzung festgelegten Bedingungen leistet die Versorgung Ihren Mitgliedern grundsätzlich Altersrenten, Berufsunfähigkeitsrenten und Hinterbliebenenrenten. Abhängig von einigen landesrechtlichen Vorschriften können auch Beitragsübertragungen auf andere Versorgungswerke, Kapitalabfindungen, Sterbegeld sowie Zuschüsse zu Rehabilitationsmaßnahmen zum Leistungsangebot gehören.

In Niedersachsen gilt, dass Personen, die aufgrund eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses Anspruch auf Ruhegehalt und Hinterbliebenenversorgung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen haben, von der Mitgliedschaft ausgenommen sind.

Service

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