Tarifregister der Länder
Register-ID:40
Redaktioneller Stand:26.01.2023
Allgemeines
Beschreibung
Im Tarifregister der Länder werden Tarifverträge samt Änderungen und Außerkrafttreten registriert. Dies betrifft Tarifverträge, die mindestens im jeweils räumlichen Geltungsbereich eines Bundeslandes Anwendung finden.
Weiterhin führt das BMAS ein Tarifregister über alle in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossenen Tarifverträge.
Zweck und Zielsetzung der Registerführung
Das Tarifregister bildet die Grundlage für die Erteilung von Auskünften über die Eintragungen von Tarifverträgen. In der Regel dient das Tarifregister auch als Basis für arbeitsmarkt- und strukturpolitische Analysen für das jeweilige Bundesland. Ferner können sie die Grundlage für statistische Auswertungen bilden und daran mitwirken, Tarifinhalte stärker publik zu machen, um gute tarifliche Arbeitsbedingungen zu fördern und damit das Tarifsystem und die Sozialpartnerschaft zu stärken.
Kontext der Registerführung und -nutzung
Es ist keine gesetzliche Verpflichtung bekannt, die eine Führung eines Registers auf Landesebene vorschreibt.
Es entspricht jedoch der jahrzehntelangen Verwaltungspraxis der Bundesländer, jeweils ein solches Register zu führen.
Absehbare Entwicklung, geplanter Ausbau
Keine übergreifenden Angaben vorhanden.
Internetauftritt, Quellen
Inhalte des Registers
Qualität
Gemäß § 7 Tarifvertragsgesetz (TVG) sind die Tarifvertragsparteien dazu verpflichtet, den obersten Arbeitsbehörden der Länder, auf deren Bereich sich der Tarifvertrag erstreckt, innerhalb eines Monats nach Abschluss kostenfrei je drei Abschriften des Tarifvertrags und seiner Änderungen zu übersenden, der Abdeckungsgrad ist allerdings abhängig von den tatsächlichen Einreichungen der Tarifverträge.
Periodizität und Aktualität
Nach Abschluss eines Tarifvertrags ist dieser der obersten Landesarbeitsbehörde zu übermitteln. Änderungen sowie Außerkrafttreten sind ebenfalls anzuzeigen.
Der Bestand wird anlassbezogen und fortlaufend aktualisiert. Die Tarifverträge werden zeitlich unbegrenzt vorgehalten bzw. abgelaufene Tarifverträge werden archiviert.
Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)
Administrative Registerführung
Vergleichbare Verwaltungsebene
Land
Ressort
Zuständigkeiten
Die Tarifregister werden von den Arbeitsministerien der Länder geführt.
Berlin und Brandenburg führen ein gemeinsames Tarifregister. In Hamburg wird kein eigenständiges Tarifregister geführt.
Öffentliche Datenbereitstellung
Teilweise
Öffentlicher Datenzugang
Grundsätzlich erhalten interessierte Personen auszugsweise Auskünfte aus dem Tarifregister. Teilweise werden auf den Internetpräsenzen der Tarifregister branchenspezifische Informationen veröffentlicht.
Nicht-öffentlicher Datenzugang
In begründeten Fällen können teilweise Auszüge übersandt werden. Ein digitaler Abruf ist nicht möglich. Im Wege der Amtshilfe können Auskünfte an Sozialversicherungsträger und Gerichte sowie an Rechtsanwältinnen und -anwälte, Steuerberaterinnen und -berater, Arbeitskammern, Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern übermittelt werden.
Datenlieferungen (eingehend/ ausgehend)
Die Tarifvertragsparteien übermitteln die abgeschlossenen Tarifverträge sowie deren Änderungen bzw. teils auch deren Außerkrafttreten an die obersten Arbeitsbehörden der Länder. Die Übersendung der Tarifverträge erfolgt überwiegend digital per E-Mail, gehen jedoch vereinzelt auch postalisch ein.
Verwendung der Registerdaten
Die Tarifregister werden teils über die Beauskunftung hinaus für das Erstellen von Tarifberichten sowie Tarifauswertungen genutzt und können als Entscheidungshilfen für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen dienen.
Technische Informationen
Datenbanken (Werte)
Keine übergreifenden Angaben vorhanden.
Datenbanken
Keine übergreifenden Angaben vorhanden.
Schnittstellen (Werte)
Keine übergreifenden Angaben vorhanden.
Schnittstellen
Ein elektronischer Datenaustausch über Schnittstellen erfolgt nicht.
Standards zur Datenhaltung (Werte)
Standards zur Datenhaltung
Allgemein verwendete Standards der Datenhaltung sind: PDF und TIFF.
Standards zum Datenaustausch
Ein elektronischer Datenaustausch über Schnittstellen erfolgt nicht.