GSB 7.1 Standardlösung

Schuldnerverzeichnis

Register-ID: 1852282

Allgemeines

Beschreibung

In dieses Verzeichnis wird eingetragen, wer seiner Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nachgekommen ist, wenn eine Vollstreckung nicht zu einer vollständigen Befriedigung der Gläubiger führen würde oder wer dem Gerichtsvollzieher nicht innerhalb eines Monats die vollständige Befriedigung des Gläubigers nachweist.
Für jedes Bundesland wird seit dem 01. Januar 2013 beim zentralen Vollstreckungsgericht anhand einheitlicher Datensätze ein Schuldnerverzeichnis geführt.

Zweck und Zielsetzung der Registerführung

Das Schuldnerverzeichnis dient dazu, den Geschäftsverkehr vor nicht kreditwürdigen Schuldnern zu schützen.
Somit wird für den Gläubigern die Möglichkeit geschaffen, sich frühzeitig und umfassend Informationen über die Vermögensverhältnisse des Schuldners einzuholen.

Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau

Das Schuldnerverzeichnis wird laufend an rechtliche und technische Änderungen angepasst. Grundlegende Ausbauten oder Funktionsänderungen bzw. -erweiterungen sind jedoch derzeit nicht geplant.

Gesetzliche Ebene

Gesetzlich

Rechtsgrundlagen

§ 882b ff. Zivilprozessordnung (ZPO)
Schuldnerverzeichnisverordnung (SchuFV)

Internetauftritt, Flyer, weitere Quellen

Inhalt des Registers

Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)

SchuldnerMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1850788

Klassifikation

Personen

Merkmale
EintragungenMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1850790

Klassifikation

Vorgänge

Merkmale

Qualität

Das Verzeichnis verfügt über einen hohen Abdeckungsgrad.

Die Übermittlung der Daten erfolgt bundesweit in einheitlich strukturierten Datensätzen.

Periodizität und Aktualität

Die Löschung aus dem Schuldnerverzeichnis erfolgt automatisch nach Ablauf von drei Jahren. Die Löschung kann vorzeitig erfolgen, wenn die Schulden getilgt sind.
Löschung und Korrektur von Eintragungen obliegt dem jeweiligen zentralen Vollstreckungsgericht. Neueinträge werden täglich vorgenommen. Aktualisierungen erfolgen nicht.

Administrative Registerführung

Vergleichbare Verwaltungsebene

Land

Zuständigkeiten

Das Verzeichnis wird beim jeweiligen nach Landesrecht zentralen Vollstreckungsgericht geführt.
Die technische Datenhaltung erfolgt bei den jeweiligen Landesrechenzentren.

Zugriffsbeschränkung

Der Zugriff ist beschränkt.

Zugriffsberechtigungen

Zugriff auf das Schuldnerverzeichnis wird natürlichen und juristischen Personen nach Registrierung über die Internetseite des gemeinsamen Vollstreckungsportals ermöglicht. Das berechtigte Interesse muss beim einzelnen Abruf versichert werden, die Abrufe werden protokolliert. Das Ergebnis der Anfrage wird direkt im Portal angezeigt und kann als PDF-Datei heruntergeladen werden. Behörden erhalten einen erweiterten Zugang.

Online-Einsicht in das Schuldnerverzeichnis kann beantragt werden, wenn einer der nachfolgenden Gründe begründet nachgewiesen werden kann:
• für Zwecke der Zwangsvollstreckung,
• um gesetzliche Pflichten zur Prüfung der wirtschaftlichen Zuverlässigkeit zu erfüllen,
• um Voraussetzungen für die Gewährung öffentlicher Leistungen zu prüfen,
• um wirtschaftliche Nachteile abzuwenden, die daraus entstehen können, dass Personen ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen,
• soweit diese zur Verfolgung von Straftaten und zur Strafvollstreckung erforderlich sind,
• zur Auskunft über Sie selbst betreffende Eintragungen

Abdrucke aus dem Schuldnerverzeichnis können auf Antrag auch an Industrie- und Handelskammern und weitere Kammern erteilt werden.

Datenlieferungen (eingehend / ausgehend)

Einträge in das Verzeichnis erfolgen durch den Gerichtsvollzieher von Amts wegen bei Vorliegen der Eintragungsvoraussetzungen. Die Übermittlung erfolgt in strukturierter Form über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP). Neben den Gerichtsvollziehern liefern auch Vollstreckungsbehörden (in erster Linie Finanzämter, Stadtkassen, Hauptzollämter) Schuldnerdaten ein. Übermittelt werden die Daten (Neueintragungen, Korrekturen und vorzeitige Löschungen) wöchentlich an verschiedene Auskunfteien, im Übrigen können die Daten über die Internetseite des gemeinsamen Vollstreckungsportals von zugelassenen Behörden und registrierten Nutzern recherchiert werden.

Verwendung der Registerdaten

Die Daten werden für die Überprüfung von Vermögensverhältnissen der Schuldner genutzt. Die Informationen dürfen nur für den Zweck verwendet werden, für den sie eingeholt wurden. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.

Technische Standards, Betrieb, Schnittstellen

Technische Standards

Die Datenübermittlung erfolgt im XJustiz-Standard.

Portale, Fachanwendungen und Anbieter

Im Gemeinsamen Vollstreckungsportal der Länder werden die bundesweiten Daten aus den Schuldnerverzeichnissen zum kostenpflichtigen Abruf bereitgestellt.

Bezug zur amtlichen Statistik

Bezug zur amtlichen Statistik

Der Zugang zu diesen Inhalten erfordert eine vorherige Registrierung. Bitte gehen Sie zum Registrierungsformular. Falls Sie bereits einen Zugang besitzen, loggen Sie sich bitte ein.

Redaktioneller Stand: 28.05.2021