GSB 7.1 Standardlösung

Zentrales Betriebsregister Agrarstatistiken (zeBRA)

Register-ID: 1852390

Allgemeines

Beschreibung

Im zentralen Betriebsregister für die Agrarstatistiken (zeBRA) werden alle agrarwirtschaftlichen Betriebe und Unternehmen geführt, die zu bestimmten im Agrarstatistikgesetz (AgrStatG) geregelten Statistiken auskunftspflichtig sind.

Zweck und Zielsetzung der Registerführung

Das zeBRA dient der Vorbereitung und Unterstützung der Erhebungsprozesse für die Agrarstatistiken. Es listet agrarwirtschaftliche Betriebe und Unternehmen (Brütereien, Geflügelschlachtereien, Legehennenhalter, Weinerzeuger), die zu bestimmten Erhebungen nach dem Agrarstatistikgesetz auskunftspflichtig sind. Im Register werden zu diesen Einheiten Merkmale geführt, die laufend durch Erhebungen oder Verwaltungsdaten dezentral in den Statistischen Landesämtern aktualisiert und gepflegt werden. Die Daten des Registers können zur Feststellung und zum Nachweis der Erhebungseinheiten, zur Ziehung von Stichproben, zur Aufstellung von Rotationsplänen, zur Begrenzung der Belastung zu Befragender, zum Versand der Erhebungsunterlagen, zur Eingangskontrolle und zu Rückfragen bei den Befragten, zur Durchführung von Erhebungen im Fortschreibeverfahren, zur Überprüfung der Ergebnisse auf ihre Richtigkeit, zur Hochrechnung bei Stichproben und zur agrarstatistischen Auswertung verwendet werden.

Kontext der Registerführung und -nutzung

Unlängst wurde mit dem AGRAR-Verwaltungsdatenmanagement-Tool (AGRAR-VDM) eine Möglichkeit geschaffen, die vielfältigen individuellen Arbeitsprozesse bei der Verarbeitung von Verwaltungsdaten im Bereich der Agrarstatistiken effizient zu vereinheitlichen. Dies garantiert eine gleichbleibende und hohe Qualität der Ergebnisse aus der Verwaltungsdatennutzung für zeBRA.

Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau

Das zeBRA wird aktuell von einer Client-Server-Anwendung auf eine Web-Client-Anwendung umgestellt. Das Projekt wird voraussichtlich Ende des Jahres 2024 abgeschlossen werden. Im Rahmen dieses Projektes wird der Adressänderungsworkflow und eine Schnittstelle zum Geokodierungsdienst eingebunden.
Das AGRAR-VDM wird zukünftig um weitere Verwaltungsdatenquellen erweitert.

Gesetzliche Ebene

Gesetzlich

Rechtsgrundlagen

§ 97 Agrarstatistikgesetz (AgrStatG)

Internetauftritt, Flyer, weitere Quellen

Inhalt des Registers

Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)

Agrarwirtschaftliche Betriebe und UnternehmenMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851298

Klassifikation

Organisationen

Beschreibung

Im zentralen Betriebsregister für die Agrarstatistiken sind nach Art. 97 Absatz 1 Satz 1 AgrStatG agrarwirtschaftliche Betriebe und Unternehmen verzeichnet. Hierzu zählen:

Bodennutzungshaupterhebung:
Betriebe, deren Flächen und Viehbestände mindestens eine der folgenden Grenzen erreichen:
Fünf Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche, zehn Rindern, 50 Schweinen oder zehn Zuchtsauen, 20 Schafen, 20 Ziegen, 1 000 Haltungsplätzen für Geflügel, 0,5 Hektar Hopfenfläche, 0,5 Hektar Tabakfläche, ein Hektar Dauerkulturfläche im Freiland, jeweils 0,5 Hektar Rebfläche, Baumschulfläche oder Obstfläche, 0,5 Hektar Gemüse- oder Erdbeerfläche im Freiland, 0,3 Hektar Blumen- oder Zierpflanzenfläche im Freiland, 0,1 Hektar Fläche unter hohen begehbaren Schutzabdeckungen, 0,1 Hektar Produktionsfläche für Speisepilze, in Bayern: gemeinschaftlich genutzte Flächen von mindestens fünf Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche.

Zierpflanzenerhebung:
Betriebe, deren Flächen, auf denen Blumen oder Zierpflanzen oder deren jeweilige Jungpflanzen angebaut werden, mindestens 0,3 Hektar im Freiland oder mindestens 0,1 Hektar unter hohen begehbaren Schutzabdeckungen betragen.

Gemüseerhebung:
Betriebe mit Flächen von mindestens 0,5 Hektar im Freiland oder mindestens 0,1 Hektar unter hohen begehbaren Schutzabdeckungen, auf denen Gemüse oder Erdbeeren oder deren jeweilige Jungpflanzen angebaut werden.

Speisepilzerhebung:
Betriebe mit Produktionsflächen für Speisepilze von mindestens 0,1 Hektar.

Baumschulerhebung:
Betriebe mit Baumschulflächen von mindestens 0,5 Hektar; nicht mit einzubeziehen sind Pflanzgärten in Forstbetrieben.

Baumobstanbauerhebung:
Betriebe, deren Baumobstflächen mindestens 0,5 Hektar betragen.

Strauchbeerenerhebung:
Betriebe mit Strauchbeerenflächen von mindestens 0,5 Hektar im Freiland oder mindestens 0,1 Hektar unter hohen begehbaren Schutzabdeckungen.

Erhebungen über die Viehbestände:
Betriebe mit Tierbeständen, die für die jeweilige Tierart mindestens zehn Rinder, 50 Schweine oder zehn Zuchtsauen oder 20 Schafe erreichen.

Agrarstrukturerhebung / Landwirtschaftszählung:
Siehe Bodennutzungshaupterhebung.

Forststrukturerhebung:
Betriebe mit mindestens zehn Hektar Waldfläche.

Ernteerhebung:
Siehe Bodennutzungshaupterhebung.

Erhebung in Unternehmen mit Hennenhaltung:
Unternehmen mit mindestens 3 000 Hennenhaltungsplätzen.

Aquakulturstatistik:
Betriebe, die Aquakultur im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Nummer 25 der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 betreiben.

Bestandserhebung der Weinstatistik:
Betriebe, die in der Weinbaukartei erfasst sind, soweit sie zum Berichtszeitpunkt über einen Weinbestand von mindestens 100 Hektolitern verfügen.
Unternehmen, die Wein und Traubenmost zum Verkauf herstellen, soweit sie zum Berichtszeitpunkt über einen Weinbestand von mindestens 100 Hektolitern verfügen.
Unternehmen des Großhandels mit Wein und Traubenmost, soweit sie zum Berichtszeitpunkt über einen Weinbestand von mindestens 100 Hektolitern verfügen.

Erhebung in forstlichen Erzeugerbetrieben:
Betriebe, die Rohholz erzeugen.

Stichwörter
Merkmale

Qualität

Im Register sind alle agrarwirtschaftlichen Betriebe und Unternehmen verzeichnet, die zu bestimmten im AgrStatG geregelten Statistiken auskunftspflichtig sind. Innerhalb des zeBRA finden Plausibilitätsprüfungen statt.

Periodizität und Aktualität

Das Register wird fortlaufend aktualisiert.

Administrative Registerführung

Vergleichbare Verwaltungsebene

Bund

Zuständigkeiten

Die Statistischen Ämter der Länder sind für die Führung einheitlicher Betriebsregister im Bereich der Bodennutzungshaupterhebung (mit Ausnahme der Flächenerhebung), der Erhebung über Viehbestände, der Strukturerhebungen in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, der Ernteerhebung, der Erhebung in Unternehmen mit Hennenhaltung, der Aquakulturstatistik, der Erhebung der Weinerzeugung und der Erhebung in forstlichen Erzeugerbetrieben zuständig. Das Statistische Bundesamt ist für die Führung des Betriebsregisters im Bereich der Erhebung in Brütereien und Geflügelschlachtereien zuständig.

Die technische Registerführung wird vom Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste (SID) durchgeführt.

Zugriffsbeschränkung

Der Zugriff ist beschränkt.

Zugriffsberechtigungen

Das Statistische Bundesamt und die Statistischen Ämter der Länder sind zum Zugriff auf das Register berechtigt.

Datenlieferungen (eingehend / ausgehend)

Die Daten des Registers stammen entweder aus agrarstatistischen Erhebungen oder aus Verwaltungsdaten.

Technische Standards, Betrieb, Schnittstellen

Datenbanken und Schnittstellen

Das zeBRA beinhaltet aktuell Schnittstellen zu den Eingangskontrollsystemen und der Fachanwendungen der Agrarstatistiken.

Portale, Fachanwendungen und Anbieter

Das zeBRA verfügt über Schnittstellen zur Fachanwendung AGRA2020 und dem Fachverfahren ERNTE.

Bezug zur amtlichen Statistik

Bezug zur amtlichen Statistik

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Redaktioneller Stand: 17.03.2022