Herkunftsnachweisregister (HKNR)
Register-ID:122
Redaktioneller Stand:14.05.2025
Allgemeines
Beschreibung
Das Herkunftsnachweisregister (HKNR) ist eine elektronische Datenbank, in der die Ausstellung, Anerkennung, Übertragung und Entwertung von energiewirtschaftlichen Herkunftsnachweisen registriert werden. Herkunftsnachweise bescheinigen, wie und wo Strom aus erneuerbaren Energien produziert wurde. Regionalnachweise, aus denen hervorgeht, ob der produzierte Strom aus erneuerbaren Energien aus der Region der Verbraucher stammt, werden dahingegen im Regionalnachweisregister (RNR) registriert.
Zweck und Zielsetzung der Registerführung
Durch die Registrierung der Ausstellung, Anerkennung, Übertragung und Entwertung von energiewirtschaftlichen Herkunftsnachweisen im Herkunftsnachweisregister wird sichergestellt, dass nicht mehr Strom aus erneuerbaren Energien verkauft werden kann als produziert wird.
Kontext der Registerführung und -nutzung
Seit Januar 2013 dürfen Energieversorger Strom nur dann als solchen aus erneuerbaren Energien kennzeichnen und auf der Stromrechnung ausweisen, wenn sie für die gelieferte Menge Strom aus erneuerbaren Energien auch Herkunftsnachweise im Herkunftsnachweisregister entwertet haben.
Absehbare Entwicklung, geplanter Ausbau
Eine Schnittstelle zum Vorgangsbearbeitungssystem E-Akte Bund ist in der Vorbereitung. Neben dem Strom-HKNR werden weitere HKNR für erneuerbare Gase/Wasserstoff und für erneuerbare Wärme/Kälte aufgebaut.
Rechtsgrundlagen
Gesetzliche Ebene
Bundesrecht
Rechtsgrundlagen
Inhalte des Registers
Qualität
Die im Herkunftsnachweisregister erfassten Daten decken nur einen geringen Teil des Strommarktes ab. Die Angaben der vorhandenen Einträge sind jedoch vollständig, da die wichtigsten Daten über Pflichtfelder abgefragt werden. Für bestimmte Angaben gibt es definierte Eingabemöglichkeiten (z. B. Postleitzahl, Ort, Staat). Neben einer maschinellen Prüfung werden manuelle Plausibilitätsprüfungen durchgeführt. Die Stammdaten der Akteure werden von der Registerverwaltung des UBA geprüft. Die Stammdaten der Anlagen werden in der Regel nicht manuell durch das UBA geprüft, sondern durch die Netzbetreiber. Nur wenn es in Ausnahmefällen im weiteren Verlauf zu Problemen kommt (z. B. weil der Netzbetreiber eine Anlage nicht verifizieren kann) gibt es eine Plausibilitätsprüfung für eine Stromerzeugungsanlage.
Periodizität und Aktualität
Der Bestand des Registers wird fortlaufend ergänzt. Neuanträge und Stammdatenänderungen erfolgen fast täglich. Eingehende Registrierungsanträge werden ständig bearbeitet. Für die Datenaktualisierung sind die Registerteilnehmer verantwortlich. In Ausnahmefällen (z. B. die Änderung der Mobilnummer) ändert die Registerverwaltung des UBA die eingetragenen Daten. Solange eine Registrierung Bestand hat, werden die Daten gehalten. Die Löschung einer Registrierung oder eines Kontos erfolgt auf Antrag. Im Veraktungssystem werden die Daten noch 10 Jahre gehalten. Danach erfolgt die endgültige Löschung.
Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)
Administrative Registerführung
Vergleichbare Verwaltungsebene
Bund
Ressort
Datenhaltende Stellen
Zuständigkeiten
Das Herkunftsnachweisregister wird beim UBA geführt. Mit der technischen Registerführung ist ein externer IT-Dienstleister beauftragt.
Öffentliche Datenbereitstellung
Kein
Nicht-öffentlicher Datenzugang
Alle registrierten Nutzer sind zum Zugriff auf das Herkunftsnachweisregister berechtigt. Im Register können sich Anlagenbetreiber, Händler, Stromlieferanten, Dienstleister und Umweltgutachter registrieren. Die Berechtigungen sind von der zugeordneten Rolle der Nutzenden abhängig, so können beispielsweise nur Anlagenbetreiber oder deren Dienstleister eine Stromerzeugungsanlage registrieren und die HKN-Ausstellung beantragen. Nur Stromlieferanten können HKN entwerten und einen Entwertungsnachweis (Report) extrahieren. Die Einsicht der Nutzenden sowie anlassbezogene Datenabrufe sind auf die Daten des eigenen HKN-Konto beschränkt.
Für die Nutzung des Registers fallen Gebühren an. Einzelheiten hierzu sind in der HkRNGebV geregelt.
Datenlieferungen (eingehend/ ausgehend)
Die Datenaufnahme erfolgt durch Registrierungsanträge, die die Registerteilnehmer ausfüllen und absenden. Die Datenänderungen erfolgen durch Stammdatenänderungen durch die Registerteilnehmer/Kontoinhaber selbst oder ihre Dienstleister sowie durch die Registerverwaltung. Anlagenstammdatenänderungen erfolgen darüber hinaus durch Eintragungen der zugeordneten Umweltgutachter und Netzbetreiber.
Bezüglich der Stromproduktionsdaten gibt es einen Datenaustausch mit den Netzbetreibern. Die Bewegungsdaten ergeben sich aus den Herkunftsnachweis-Transfers. Die Herkunftsnachweise sind international handelbar. Über die internationale Schnittstelle (AIB-HUB) werden deutsche Herkunftsnachweise ins europäische Ausland exportiert sowie europäische Herkunftsnachweise ins deutsche Herkunftsnachweisregister importiert. Die Informationen zu den entwerteten Herkunftsnachweisen nutzen die Stromlieferanten für ihre Stromkennzeichnung.
Verwendung der Registerdaten
Die Daten des Herkunftsnachweisregisters werden zur Ausstellung, Übertragung und Entwertung von Herkunftsnachweisen genutzt. Die Stromlieferanten nutzen die entwerteten Herkunftsnachweise für ihre Grünstromkennzeichnung. Diese erhalten die Stromverbraucher mit ihrer Stromrechnung.
Open Data-Tauglichkeit (Wert)
Nein
Open Data-Tauglichkeit
Aufgrund von Ausnahmetatbeständen nach § 12a EGovG (Schutz personenbezogener Daten) ist der Datenbestand nicht Open Data-tauglich.
Technische Informationen
Datenbanken (Werte)
Datenbanken
Das Herkunftsnachweisregister wird mit einem Datenbankserver und zwei Applikationsservern betrieben. Für den E-Mail-Versand wird ein Mailserver verwendet.
Es erfolgt eine Umstellung von Oracle-SQL auf Microsoft SQL.
Schnittstellen (Werte)
Schnittstellen
Der Datenaustausch mit den Netzbetreibern bezüglich der Stromproduktionsdaten findet über eine EDIFACT-Schnittstelle durch spezielle EDIFACT-Mails statt.
Darüber hinaus existiert eine mTAN-Schnittstelle für den Versand von SMS. Über eine internationale Schnittstelle (AIB-HUB) können Herkunftsnachweise ins europäische Ausland exportiert und in das deutsche Herkunftsnachweisregister importiert werden. Die Übermittlung von Kassenzeichen und Einzahlungen im Rahmen der Gebührenabrechnung läuft über die Bundeskasse (ePayBL). Zum Austausch von Akteurs- und Anlagenstammdaten besteht eine Schnittstelle zum Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (MaStR). Weitere Schnittstellen sind in Planung.
Standards zur Datenhaltung (Werte)
Standards zur Datenhaltung
Die Kommunikation über die Schnittstellen findet zumeist über XML oder spezielle Mails statt. Im Rahmen der exportierbaren Reports werden PDF-, CSV-, XLS-, XLSX-Dokumente ausgegeben.
Portale
Das UBA stellt ein webbasiertes Portal zur Registrierung und Verwaltung der Daten der Registerteilnehmer zur Verfügung, das Herkunftsnachweisregister für Strom aus erneuerbaren Energien. Hierüber werden die Herkunftsnachweise ausgestellt, übertragen und entwertet.
Die Herkunftsnachweise sind elektronisch erstellte und übermittelte Nachweise. Datenbankauszüge für Dritte sind nicht möglich.
Fachanwendungen & Anbieter
Das UBA stellt ein webbasiertes Portal zur Registrierung und Verwaltung der Daten der Registerteilnehmer zur Verfügung. Hierüber werden die Herkunftsnachweise ausgestellt, übertragen und entwertet.