Plattform für Abwärme
Register-ID:1247
Redaktioneller Stand:23.05.2025
Allgemeines
Beschreibung
Die Plattform für Abwärme bietet eine Übersicht zu gewerblichen Abwärmepotentialen in Deutschland. Ziel ist es, diese Abwärme nutzbar zu machen und damit die Energieeffizienz in Deutschland weiter zu steigern. Dafür werden die Abwärmedaten von Unternehmen mit einem Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 2,5 Gigawattstunden pro Jahr auf einer öffentlichen Plattform bereitgestellt und sichtbar gemacht.
Zweck und Zielsetzung der Registerführung
Die Plattform für Abwärme soll den Informationsaustausch zwischen regionalen Wärmeproduzenten und –abnehmern fördern. Dabei soll Abwärme vor allem in solchen Fällen genutzt werden, in denen die anfallende Abwärme nicht bereits innerhalb des Unternehmens vermieden oder wiederverwendet werden kann.
Um diesen Informationsaustausch zu ermöglichen, werden die von den Unternehmen erhobenen Daten, im Rahmen der rechtlichen Vorgaben sowie mit Rücksicht auf die Belange der öffentlichen und nationalen Sicherheit, veröffentlicht. Die Daten sollen die Interessenten (z. B. Fernwärmeunternehmen oder Unternehmen mit Wärmebedarf) dabei unterstützen, eine erste Einschätzung zu vorhandenen Abwärmepotentialen zu erhalten und den bilateralen Informationsaustausch anregen.
Kontext der Registerführung und -nutzung
Die Plattform für Abwärme nach § 17 EnEfG schafft erstmals eine Übersicht zu gewerblichen Abwärmepotentialen in Deutschland bei Unternehmen mit einem durchschnittlichen jährlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh. Ziel ist es, diese Abwärme sichtbar und schließlich nutzbar zu machen, um die Energieeffizienz in Deutschland weiter zu steigern. Die Erfassung und Veröffentlichung von Abwärmedaten soll Informationsdefizite beseitigen, da fehlende Informationen über vorhandene Abwärmepotenziale in Unternehmen ein wesentliches Hemmnis für die Realisierung von Abwärmenutzungsprojekten sind. Die Plattform soll ferner als Datenquelle für die Erfüllung von staatlichen Monitoring- und Berichtspflichten dienen.
Absehbare Entwicklung, geplanter Ausbau
Die Veröffentlichung der Daten von der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) soll in Q2/2025 über eine Plattform auf der Seite der BfEE erfolgen, so dass tagesaktuelle Angaben der Unternehmen zu deren Abwärmepotentialen zur Verfügung stehen werden.
Des Weiteren wird im Jahr 2026 eine Evaluation der Plattform für Abwärme geplant.
Internetauftritt, Quellen
Inhalte des Registers
Qualität
Betroffene Unternehmen sind zur Auskunft verpflichtet. Ausgenommen von der Auskunftspflicht nach Abs. 1 und der Pflicht zur Berichterstattung nach Abs. 2 Satz 1 EnEfG sind Unternehmen, die einen jährlichen durchschnittlichen Gesamt-Endenergieverbrauch innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre von 2,5 Gigawattstunden oder weniger haben.
Die Inhalte werden von den Unternehmen selbst gepflegt.
Ausgenommen von jeglicher Auskunftspflicht sind gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EnEfG nur die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, der militärische Abschirmdienst, der Bundesnachrichtendienst, die Streitkräfte sowie deren unmittelbar für Verteidigungszwecke betriebenen Einrichtungen und Anlagen.
Periodizität und Aktualität
Alle Daten von Unternehmen, die ihre Meldung eingereicht haben, werden veröffentlicht. Da die Unternehmen verpflichtet sind, diese aktuell zu halten, werden stets die aktuell vorliegenden Daten veröffentlicht, ältere Daten werden durch die Aktualisierung der Meldedaten überschrieben.
Für das zweite Quartal 2025 ist eine öffentliche Plattform geplant, die tagesaktuell den Datenstand, der der BfEE vorliegt, wiedergibt.
Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)
Administrative Registerführung
Vergleichbare Verwaltungsebene
Bund
Ressort
Datenhaltende Stellen
Zuständigkeiten
Die Plattform für Abwärme wird von der BfEE geführt.
Öffentliche Datenbereitstellung
Teilweise
Öffentlicher Datenzugang
Der öffentliche Teil der Daten der Plattform für Abwärme kann auf der Internetseite der BfEE heruntergeladen werden.
Nicht-öffentlicher Datenzugang
Von der Veröffentlichung nach Abs. 2 Satz 3 EnEfG ausgenommen sind Informationen, bei deren Veröffentlichung eine Gefährdung der öffentlichen und nationalen Sicherheit zu befürchten ist und das Interesse am Schutz dieser Informationen gegenüber dem öffentlichen Interesse an deren Bekanntgabe überwiegt. Diese Informationen werden in einem nichtöffentlichen Bereich der Plattform für Abwärme nach Abs. 2 Satz 3 EnEfG aufgenommen und dürfen nur im Rahmen eines Berichtes über das Abwärmeangebot in einer Region in aggregierter Form veröffentlicht werden.
Auf Nachfrage können Daten, welche dem Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen unterliegen, mit Zustimmung des betroffenen Unternehmens weitergegeben werden.
Datenlieferungen (eingehend/ ausgehend)
Die Eintragung in das Register erfolgt online durch die Unternehmen selbst über das Zugangsportal.
Alle Daten, die veröffentlicht werden dürfen, werden von der BfEE allen zugänglich gemacht. Eine automatisierte Übermittlung an andere externe Stellen findet nicht statt.
Verwendung der Registerdaten
Die Daten der Plattform für Abwärme können für Forschungszwecke genutzt werden.
Open Data-Tauglichkeit (Wert)
Ja
Open Data-Tauglichkeit
Der Datenbestand ist Open Data-tauglich, aktuell werden die öffentlichen Daten im XLSX-Format zur Verfügung gestellt. Eine CSV-Datei ist bereits in Arbeit und soll im zweiten Quartal 2025 zum Download zur Verfügung stehen.
Technische Informationen
Datenbanken (Werte)
Portale (Werte)
Portale
Über das „Portal für Abwärme“ des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erfolgt die Meldung der Unternehmensdaten.
Unternehmen reichen die Meldungen über elektronische Formulare im vorhandenen Portal ein. Weitere Nachweise können elektronisch hochgeladen werden.