Aquakulturdatenbank

Register-ID:128

Redaktioneller Stand:27.10.2021

Aquakulturdatenbank

Register-ID:128

Redaktioneller Stand:27.10.2021

Allgemeines

Beschreibung

Aquakulturbetriebe und Verarbeitungsbetriebe bedürfen nach der Fischseuchenverordnung je nach Art ihrer Tätigkeit der Genehmigung bzw. Registrierung durch die zuständige Behörden. Die Fischseuchenverordnung gilt grundsätzlich für alle Aquakulturbetriebe, d. h. Betriebe, Vereine oder Personen, die Fische züchten, halten oder hältern. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Tätigkeiten gewerblich oder privat ausgeübt werden oder ob die Fische lediglich als Zierfische gehalten werden oder als Speisefische Verwendung finden. Ausgenommen davon sind Fische, die ausschließlich nicht gewerblich zu Zierzwecken in Aquarien gehalten werden sowie wildlebende Fische, die zur unmittelbaren Verwendung als Lebensmittel gefangen oder geerntet werden.

Die Meldungen zu Aquakulturen werden zentral in der HIT-Datenbank gespeichert.

Zweck und Zielsetzung der Registerführung

Die Speicherung der Meldungen über Aquakulturen dienen der Überwachung der Aquakulturbetriebe und somit der Bekämpfung sowie Verhütung bestimmter Wassertierkrankheiten.

Kontext der Registerführung und -nutzung

Ursprung der HIT-Datenbank war die Einführung der Rinderdatenbank aufgrund der BSE-Krise. Dadurch, dass sich alle Länder und später der Bund auf den zentralen Betrieb beim StMELF in Bayern einigten und eine zentrale, etablierte Struktur zur Verfügung stand, wurde die Datenbank sukzessive um weitere Teile erweitert.

Neben oben genannten Meldungen werden für Rinder, Schweine sowie Schafe und Ziegen entsprechende Meldungen zentral gespeichert (HIT-Datenbank), die von den drucklegenden Stellen ermächtigten Tierärztinnen und Tierärzte ausgegebenen Heimtierausweise erfasst (Heimtierausweisdatenbank), die Daten der Überwachung der Zirkusbetriebe und Dressurnummern und verantwortlichen Personen nach Zirkusregisterverordnung erfasst (Zirkusregister), Meldungen zur Überwachung der Antibiotikaanwendungen in Mastbetrieben gemäß Arzneimittelgesetz erfasst (TAM-Datenbank) sowie die von den hierfür zuständigen Stellen ausgegebene Equidenpässe von diesen Stellen gemeldet (Equidendatenbank).

Absehbare Entwicklung, geplanter Ausbau

Die Datenbank wurde über die Jahre sukzessive um verschiedene Bereiche erweitert. Der Bund und die Länder sind Auftraggeber, diese werden initiativ, wenn andere / neue Rechtsbereiche über die vorhandenen Strukturen abgebildet werden sollen.

Rechtsgrundlagen

Gesetzliche Ebene

Bundesrecht

Rechtsgrundlagen

Inhalte des Registers

Qualität

Grundsätzlich sind die zuständigen Behörden für die Überwachung der Einhaltung zuständig. Die an die HI-Tier übermittelten Meldungen werden Plausibilitätsprüfungen unterzogen.

Periodizität und Aktualität

Es bestehen keine Meldefristen. Meldungen und Aktualisierungen werden von den zuständigen Behörden anlassbezogen übermittelt.

Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)

Administrative Registerführung

Vergleichbare Verwaltungsebene

Bund

Ressort

Datenhaltende Stellen

Zuständigkeiten

Technischer Betreiber der HIT-Datenbank ist das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) im Auftrag des Bundes und der Länder. Ein Teil der technischen Dienstleistung wird vom IT-DLZ Bayern durchgeführt. Erhebende Stellen sind die Länder bzw. die jeweils - abhängig vom betroffenen Bereich - zuständigen Behörden.

Öffentliche Datenbereitstellung

Kein

Nicht-öffentlicher Datenzugang

Zugriffe erhalten von den zuständigen Stellen der Länder die dem jeweiligen Rechtsbereich unterworfenen Meldepflichtigen und die zuständigen Überwachungsbehörden.

Datenlieferungen (eingehend/ ausgehend)

Nach Vergabe einer Betriebsnummer und PIN durch die Adressdatenstelle des Bundeslandes können alle, dem jeweiligen Rechtsbereich unterworfenen Meldepflichtigen, die Meldungen in der Datenbank durchführen und eigene Meldungen abfragen. Überwachungsbehörden haben Kompetenz für ihren Zuständigkeitsbereich (Datenabfragen). Es werden standardmäßig keine Daten vonseiten des Datenbankbetreibers an andere Stellen geliefert, die zuständigen Stellen greifen mittels eigener Zugänge und entsprechender Kompetenzen auf die benötigten / relevanten Daten zu.

Technische Informationen

Datenbanken (Werte)

Datenbanken

Das System ist in Form einer Drei-Schichten-Architektur mit Datenbank (PostgreSQL), Java basiertem Applikationsserver und unterschiedlichen Clientprogrammen als Frontend aufgebaut. Die Kommunikation zwischen zweiter und dritter Schicht findet mittels eines eigens entwickelten, verschlüsselten, IP-Socket basierten "HIT-Protokoll" statt inklusive eigener SQL-ähnlicher Abfragesyntax "HIT query language". Als Clients stehen Web-Frontends, Batchprogramme oder Software von Drittherstellern zur Verfügung. Details sind öffentlich einsehbar im Entwicklungsbereich.

Schnittstellen (Werte)

Schnittstellen

Das offene, eigens entwickelte, verschlüsselte, IP-Socket basierte "HIT-Protokoll" hat sich seit 1999 als "Industrie-Standard" für den Austausch der HIT und ZID-Daten etabliert. Es wird durch Regional- und Verwaltungsstellen der Länder und des Bundes sowie privaten Softwareanbietern genutzt. Verschiedene Länderportale (z. B. iBALIS) bzw. Fachanwendungen der Länder verwenden die HIT/ZID-Schnittstelle.

Standards zum Datenaustausch (Werte)

Standards zum Datenaustausch

Datenbankbasierend auf IP-Socket basierte "HIT-Protokoll" inklusive eigener SQL-ähnlicher Abfragesyntax "HIT query language" via HIT/ZID-Schnittstelle.

Fachanwendungen & Anbieter

Meldungen können über das Meldeportal der HIT-Datenbank vorgenommen werden. Es werden von Dritten (Softwarehersteller, Dienstleister) verschiedene Softwareprodukte angeboten, die aus ihren (Management-)Systemen die relevanten Daten für verpflichtende Meldungen übermitteln.

Verwaltungsdaten-Informationsplattform
Kontakt
Statistisches Bundesamt
Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden
Deutschland
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