Flugmedizinische Datenbank
Register-ID:148
Redaktioneller Stand:16.08.2024
Allgemeines
Beschreibung
Das Luftfahrt-Bundesamt führt eine elektronische Datenbank über durchgeführte flugmedizinische Untersuchungen und Beurteilungen.
Zweck und Zielsetzung der Registerführung
Die Datenbank dient dazu:
• die Aufsicht über die Tätigkeit der anerkannten flugmedizinischen Sachverständigen und Zentren sicherzustellen,
• die Erfüllung der dem LBA im Rahmen der Erteilung von Tauglichkeitszeugnissen zugewiesenen Aufgaben zu gewährleisten,
• statistische Auswertungen zu ermöglichen,
• Mehrfachanträge auf Erteilung eines Tauglichkeitszeugnisses zu vermeiden,
• bei einem Zuständigkeitswechsel die medizinischen Berichte weitergeben zu können.
Inhalte des Registers
Qualität
Jede durchgeführte flugmedizinische Untersuchung und Beurteilung ist zu übermitteln. Das LBA geht von einer niedrigen einstelligen Anzahl an nicht erfassten Untersuchungen aus. Die Vollständigkeit sowie Plausibilität der Angaben wird geprüft. Bei lückenhaften Angaben werden diese nachgefordert und ergänzt.
Periodizität und Aktualität
Der Datenbestand wird mit jeder neuen Tauglichkeitsuntersuchung fortlaufend ergänzt.
Die gespeicherten personenbezogenen Daten sind nach Ablauf von zehn Jahren zu löschen, soweit sie für die Erfüllung der oben genannten Aufgaben nicht mehr erforderlich sind. Bei Lizenzinhaberinnen und Lizenzinhabern beginnt die Frist mit Ablauf des Gültigkeitsdatums des zuletzt ausgestellten Tauglichkeitszeugnisses.
Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)
Administrative Registerführung
Vergleichbare Verwaltungsebene
Bund
Ressort
Datenhaltende Stellen
Zuständigkeiten
Die Zuständigkeit liegt beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA).
Öffentliche Datenbereitstellung
Kein
Nicht-öffentlicher Datenzugang
Flugmedizinisch Sachverständige (Fliegerärztinnen und -ärzte) können über einen passwortgeschützten Zugang Daten zu Untersuchungen eingeben sowie vorhergegangene Untersuchungen einsehen, wenn eine Leseberechtigung durch den Betroffenen erteilt wurde.
Beschäftigte des LBA können Daten einsehen, ergänzen und löschen.
Datenlieferungen (eingehend/ ausgehend)
Die Daten werden durch die flugmedizinisch Sachverständigen und die flugmedizinischen Zentren über einen Server des LBA eingegeben.
Im Falle eines Transfers der Daten bei einem Wechsel der zuständigen Behörde werden diese in Papierform übermittelt.
Open Data-Tauglichkeit (Wert)
Nein
Open Data-Tauglichkeit
Aufgrund von Ausnahmetatbeständen nach § 12a EGovG (Schutz personenbezogener Daten) ist der Datenbestand nicht Open Data-tauglich.
Technische Informationen
Standards zum Datenaustausch
Die Software für elektronische Übermittlung der Daten wird vom Luftfahrt-Bundesamt kostenfrei zur Verfügung gestellt. Es ist nur die elektronische Übermittlung durch unten genannte Software gestattet.
Fachanwendungen & Anbieter (Werte)
Fachanwendungen & Anbieter
Das Modul „MEDICAL“ eines Software-Anbieters wird hierbei verwendet. Die hier von flugmedizinischem Personal eingegebenen Daten werden direkt an das LBA übermittelt.