Verzeichnis zugelassener Öko-Kontrollstellen
Register-ID:181
Redaktioneller Stand:26.03.2025
Allgemeines
Beschreibung
Der Betrieb ökologischer Landwirtschaft sowie die Weiterverarbeitung und der Handel mit den Erzeugnissen unterstehen in der EU einem strengen Kontrollsystem. Sog. Öko-Kontrollstellen sind staatlich zugelassene private Zertifizierungsstellen, die die Einhaltung der Kriterien der Öko-Verordnung (VO (EG) 834/2007) überprüfen.
Für eine Tätigkeit als Öko-Kontrollstelle ist eine Zulassung durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) obligatorisch.
Das Verzeichnis zugelassener Öko-Kontrollstellen listet alle staatlich zugelassenen Kontrollstellen.
Zweck und Zielsetzung der Registerführung
Die Führung des Registers ermöglicht Transparenz über diejenigen Stellen, die befugt sind, Öko-Kontrollen in Deutschland durchzuführen.
Kontext der Registerführung und -nutzung
Nur zugelassene Öko-Kontrollstellen dürfen Zertifizierungen vornehmen. Die aktuelle Liste der zugelassenen Kontrollstellen ist öffentlich zugängig und wird regelmäßig an die Kommission gemeldet.
Seit dem 01.01.2022 gelten neue Rechtsbezüge: VO (EU) Nr. 2018/848 und Durchführungsrechtsakte in Verbindung mit der VO (EU) Nr. 2017/625, sowie das nationale Öko-Landbaugesetz (ÖLG) und die ÖLG--Öko-Landbaugesetz-Durchführungsverordnung.
Rechtsgrundlagen
Gesetzliche Ebene
EU-Recht
Rechtsgrundlagen
Inhalte des Registers
Qualität
Das Verzeichnis ist vollständig, aktuell und listet alle staatlich zugelassenen Kontrollstellen.
Periodizität und Aktualität
Die Liste wird umgehend geändert, sobald sich Änderungen bei den Kontrollstellen ergeben; z. B. bei Neu-Zulassung oder Änderung des Umfangs der Zulassung, sowie bei Adress-Änderungen.
Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)
Administrative Registerführung
Vergleichbare Verwaltungsebene
Bund
Ressort
Datenhaltende Stellen
Zuständigkeiten
Das Verzeichnis aller zugelassenen Öko-Kontrollstellen wird von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung geführt.
Öffentliche Datenbereitstellung
Vollständig
Datenlieferungen (eingehend/ ausgehend)
Dateneingang erfolgt bei erfolgreicher Zulassung als Öko-Kontrollstelle.
Die zuständige nationale Behörde hat der EU-Kommission eine Liste aller zugelassenen Kontrollstellen in ihrem Jahresbericht zu übermitteln. Die Daten des nationalen Registers werden über OFIS an die Kommission übermittelt und dort veröffentlicht.
Verwendung der Registerdaten
Öffentlicher Zugang; Berichtslegung gegenüber der Kommission.
Open Data-Tauglichkeit (Wert)
Ja
Open Data-Tauglichkeit
Der Datenbestand ist Open Data-tauglich und ist auf GovData als Open Data (Lizenz: Datenlizenz Deutschland - Zero - Version 2.0) verzeichnet.
Technische Informationen
Standards zur Datenhaltung (Werte)
Standards zur Datenhaltung
Das nationale Register wird in Form einer Excel-Liste geführt.