Sortenliste
Register-ID:261
Redaktioneller Stand:08.04.2022
Allgemeines
Beschreibung
In der Sortenliste werde alle vom Bundessortenamt zugelassenen Pflanzensorten erfasst und öffentlich bekannt gemacht. Die Zulassung erfordert die Erfüllung bestimmter Kriterien und ist die Voraussetzung für den gewerblichen Vertrieb von Saatgut dieser Sorten.
Zweck und Zielsetzung der Registerführung
Die Liste ist ein rechtlicher Nachweis über die Zulassung, d. h. die Erlaubnis des gewerblichen Vertriebs, und ermöglicht anderen Züchterinnen und Züchtern einen Überblick über die Marktlage.
Inhalte des Registers
Qualität
Alle durch das Bundessortenamt zugelassenen Sorten sind in der Sortenliste enthalten.
Periodizität und Aktualität
Die Sortenliste wird tagesaktuell und vollständig geführt, Änderungsmitteilungen führen zu einer sofortigen Aktualisierung der entsprechenden Daten.
Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)
Administrative Registerführung
Vergleichbare Verwaltungsebene
Bund
Ressort
Datenhaltende Stellen
Zuständigkeiten
Das Bundessortenamt ist für die Führung der Sortenliste, auch für die technische Registerführung, zuständig.
Öffentliche Datenbereitstellung
Vollständig
Öffentlicher Datenzugang
Die Sortenliste wird jährlich in einem Sonderheft des Blattes für Sortenwesen veröffentlicht, dessen Einsicht für jeden über das Internet möglich ist. In der monatlich erscheinenden Ausgabe des Blattes für Sortenwesen werden darüber hinaus u. a. die Anträge auf Aufnahme und die Erteilungen des Sortenschutzes und der Sortenzulassung des letzten Monats bekanntgemacht.
Das Bundessortenamt stellt darüber hinaus eine webbasierte Datenbank über national geschützte und zugelassene Sorten zur Verfügung. Die Informationen der Datenbank sind im Gegensatz zu den Informationen des Blattes für Sortenwesen rechtlich nicht verbindlich.
Nicht-öffentlicher Datenzugang
Die Sortenliste wird jährlich in einem Sonderheft des Blattes für Sortenwesen veröffentlicht, dessen Einsicht für jeden über das Internet möglich ist. In der monatlich erscheinenden Ausgabe des Blattes für Sortenwesen werden darüber hinaus u. a. die Anträge auf Aufnahme und die Erteilungen des Sortenschutzes und der Sortenzulassung des letzten Monats bekanntgemacht.
Das Bundessortenamt stellt darüber hinaus eine webbasierte Datenbank über national geschützte und zugelassene Sorten zur Verfügung. Die Informationen der Datenbank sind im Gegensatz zu den Informationen des Blattes für Sortenwesen rechtlich nicht verbindlich.
Datenlieferungen (eingehend/ ausgehend)
Antragsteller / Antragstellerinnen stellen Anträge auf Sortenzulassung. Die hierin enthaltenen Angaben zur Sorte werden in die Sortenliste aufgenommen. Im Laufe des Verfahrens werden diese Daten ergänzt und abschließend erfolgt die Eintragung der Zulassung oder Beendigung der Sorte. Die Merkmalsausprägungen sind Bestandteil der Sortenliste, werden aber durch einen Hinweis auf weiterführende Unterlagen separat geführt.
Verwendung der Registerdaten
Es werden Statistiken erstellt.
Open Data-Tauglichkeit (Wert)
Ja
Open Data-Tauglichkeit
Der Datenbestand ist auf GovData als Open Data verzeichnet.
Technische Informationen
Datenbanken
Es wird ein relationales Datenbankmanagementsystem verwendet.
Schnittstellen (Werte)
Schnittstellen
Das Bundessortenamt stellt eine webbasierte Datenbank über national geschützte und zugelassene Sorten zur Verfügung. Die Informationen der Datenbank sind im Gegensatz zu den Informationen des Blattes für Sortenwesen rechtlich nicht verbindlich.
Die administrativen Daten werden auf GovData, einem Datenportal für Deutschland, im SGML-Format bereitgestellt. Die Tags sind in englischer Sprache und die Inhalte in Deutsch verfügbar. Das Datenformat ist weltweit durch den Internationalen Verband zum Schutz von Pflanzenzüchtungen abgestimmt.