Register zu Viehhandelsunternehmen, Transportunternehmen und Sammelstellen

Register-ID:274

Redaktioneller Stand:16.11.2020

Register zu Viehhandelsunternehmen, Transportunternehmen und Sammelstellen

Register-ID:274

Redaktioneller Stand:16.11.2020

Allgemeines

Beschreibung

Bei den zuständigen Landesbehörden wird eine Liste aller registrierungspflichtigen Viehhandelsunternehmen, Viehtransportunternehmen und Viehsammelstellen geführt.

Zweck und Zielsetzung der Registerführung

Wer gewerbsmäßig mit Vieh handeln, gewerbsmäßig im Rahmen der arbeitsteiligen Tierproduktion Vieh transportieren oder eine Sammelstelle betreiben will, hat sich vor Aufnahme der Tätigkeit bei der zuständigen Landesbehörde zu registrieren. Die Listung dieser Unternehmen dient unter anderem der Vermeidung der Ausbreitung und Verfolgung von Tierseuchen.

Rechtsgrundlagen

Gesetzliche Ebene

Bundesrecht

Rechtsgrundlagen

§ 15 Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV)

Inhalte des Registers

Qualität

Keine übergreifenden Angaben vorhanden.

Länderspezifische Unterschiede
Details anzeigen

Periodizität und Aktualität

Änderungen sind unverzüglich anzuzeigen, es ist daher von einer hohen Aktualität der Daten auszugehen.

Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)

Administrative Registerführung

Vergleichbare Verwaltungsebene

Kommunal

Ressort

Zuständigkeiten

Das Register wird bei der zuständigen Landesbehörde geführt.

Öffentliche Datenbereitstellung

Vollständig

Öffentlicher Datenzugang

Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat gibt die Zulassung, die Rücknahme, den Widerruf oder das Ruhen der Zulassung der Transport- und Viehhandelsunternehmen sowie der Viehsammelstellen im Bundesanzeiger bekannt und veröffentlicht die Liste online.

Datenlieferungen (eingehend/ ausgehend)

Die betroffenen Unternehmen registrieren sich bei der zuständigen Landesbehörde vor Aufnahme der Tätigkeit. Änderungen werden unverzüglich seitens des Unternehmens angezeigt.

Die zuständige Landesbehörde informiert das BMLEH über die entsprechenden Zulassungen.

Verwendung der Registerdaten

Die Eintragungen in das Register werden verwendet, um beim Ausbruch einer Tierseuche jederzeit die Wege des Tierhandels schlüssig und lückenlos nachvollziehen zu können.

Länderspezifische Unterschiede
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Technische Informationen

Datenbanken

Es existiert eine Recherchedatenbank.

Verwaltungsdaten-Informationsplattform
Kontakt
Statistisches Bundesamt
Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden
Deutschland
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