Tierseuchenkassenregister
Register-ID:41
Redaktioneller Stand:05.07.2021
Allgemeines
Beschreibung
Die Tierseuchenkassen der Länder führen ein Register über alle Nutztierhaltende, die bei der jeweiligen Tierseuchenkasse gemeldet sind.
Die Tierseuchenkassen der Länder verfügen jeweils über eigene Internetauftritte; dort stehen verschiedene Formulare (Tierbestandsmeldung, Anträge auf Entschädigungen und Beihilfen) zum Download bereit.
Zweck und Zielsetzung der Registerführung
Das Register wird zur Vermeidung der Ausbreitung von Tierseuchen, zur Erhebung von Beiträgen zur Mitfinanzierung von Entschädigungen der Tierhalter im Tierseuchenfall sowie ggf. für Beihilfezahlungen für vorbeugende Maßnahmen geführt.
Die Angaben zu Tierarten und Tierzahlen dienen dabei der Erhebung der Beiträge.
Rechtsgrundlagen
Gesetzliche Ebene
Bundesrecht
Rechtsgrundlagen
Inhalte des Registers
Qualität
Jeder Haltende von meldepflichtigen Nutztieren ist zur Meldung verpflichtet und hat entsprechend Beiträge zu entrichten. Der Abdeckungsgrad bei den landwirtschaftlichen und gewerblichen Tierhaltungen ist als hoch einzustufen, für Hobbyhalter kann dies nicht bewertet werden.
Periodizität und Aktualität
Die Nutztierhaltenden haben nach Vorgaben der länderspezifischen Rechtsgrundlagen die Art und Anzahl der im Bestand vorhandenen Tiere zu einem festgelegten Stichtag der Tierseuchenkasse zu melden. Dies gilt ebenso für unterjährige Änderungen.
Die Datenhaltung erfolgt bis zu 10 Jahre; die Löschung erfolgt gemäß DSGVO.
Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)
Administrative Registerführung
Vergleichbare Verwaltungsebene
Land
Ressort
Zuständigkeiten
Die Register werden dezentral bei den Tierseuchenkassen der Länder geführt.
Öffentliche Datenbereitstellung
Kein
Nicht-öffentlicher Datenzugang
Ein Zugriff anderer Stellen auf das Tierseuchenkassenregister erfolgt nicht.
Datenlieferungen (eingehend/ ausgehend)
Dateneingang: jährliche Meldungen der Tierhalter (Tierbestand, Nachmeldungen, Änderungsmeldungen sowie Abmeldungen des Nutztierbestands) HI-Tier teilweise in Bearbeitung: zentrales Betriebsregister (zBR)
Datenausgang: HI-Tier teilweise in Bearbeitung: zentrales Betriebsregister (zBR) Statistische Landesämter weitere Behörden entsprechend der gesetzlichen Grundlage
Verwendung der Registerdaten
Die Daten des Registers dienen als Grundlage zur Berechnung und Erhebung der Beiträge, um die Mittel für die Leistungen, die Verwaltungskosten und notwendige Rücklagen aufzubringen.
Ferner werden die Daten für Zwecke der amtlichen Agrarstatistik genutzt.
Technische Informationen
Standards zur Datenhaltung
Für die Datenhaltung wird von den meisten Tierseuchenkassen ein relationales Datenbankmanagementsystem verwendet.
Eine Schnittstelle zu HI-Tier liegt in der Regel vor.
Bezug zur amtlichen Statistik
Nutzungen des Datenbestands
- Die Nutzung der Daten der Tierseuchenkassen für Zwecke der amtlichen Agrarstatistik ist in § 97 Abs. 8 AgrStatG geregelt. Nutzungszweck ist die Aktualisierung der Grundgesamtheit im zentralen Betriebsregister Agrarstatistiken (zeBRA, EVAS 41111).