Bewacherregister (BWR)

Register-ID:96

Redaktioneller Stand:28.05.2025

Bewacherregister (BWR)

Register-ID:96

Redaktioneller Stand:28.05.2025

Allgemeines

Beschreibung

Beim Statistischen Bundesamt wird ein zentrales Register über Wachpersonen und Gewerbetreibende des Bewachungsgewerbes geführt.
Bei den im Bewacherregister bereitzuhaltenden Daten handelt es sich insbesondere um erforderliche Informationen zur Identifizierung und Erreichbarkeit des Gewerbetreibenden und der Wachpersonen sowie Angaben zur Qualifikation und Zuverlässigkeit.

Zweck und Zielsetzung der Registerführung

Ziel des Bewacherregisters ist es, den Vollzug des Bewachungsrechts zu verbessern.
So soll die Regelabfrage bei der jeweiligen Landesbehörde für Verfassungsschutz, die bei der Zuverlässigkeitsüberprüfung von Bewachungsgewerbetreibenden und Wachpersonen mit besonders sicherheitsrelevanten Aufgaben vorgeschrieben ist, über das Register erfolgen.
Zusätzlich sollen die Industrie- und Handelskammern Daten zu Sachkunde- und Unterrichtungsnachweisen elektronisch zum Abruf bereitstellen.
Im Bewacherregister werden diese Daten an zentraler Stelle dokumentiert, um bei Vor-Ort-Kontrollen von Wachpersonal bundesweit elektronisch abgerufen werden zu können.

Kontext der Registerführung und -nutzung

Zum 01. Dezember 2016 hat der Gesetzgeber die Regeln für das Bewachungsgewerbe verschärft. Hintergrund sind Vorfälle in sensiblen Bereichen des Bewachungsgewerbes, insbesondere Übergriffe von Sicherheitspersonal in Flüchtlingsunterkünften sowie Vorkommnisse bei der Bewachung von Großveranstaltungen.
Durch das Gesetz zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften sind zum 1. Dezember 2016 insbesondere gestiegene Anforderungen an die Qualifikation und die Zuverlässigkeit von Bewachungsunternehmern und Wachpersonen in sensiblen Bereichen in Kraft getreten.

Absehbare Entwicklung, geplanter Ausbau

Das Bewacherregister wurde ursprünglich durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unter der Fachaufsicht des heutigen Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) geführt. Seit dem 01. Juli 2020 liegt die ministerielle Zuständigkeit für das Bewachungsrecht beim Bundesministerium des Innern (BMI). Das Statistische Bundesamt hat am 10. Oktober 2022 die Aufgaben der Registerbehörde vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Eschborn übernommen.

Internetauftritt, Quellen

Inhalte des Registers

Qualität

Es wird ein vollständiger Abdeckungsgrad angestrebt.

Periodizität und Aktualität

Die Datenbank des Registers wird kontinuierlich aktualisiert und enthält somit immer den aktuellen Stand zu den hinterlegten Objekten (Gewerbebetrieb, Wachperson, natürliche Person). Bestehende Einträge können durch die Behörden und Gewerbetreibenden jederzeit angepasst werden und sind entsprechend in der Datenbank hinterlegt. Es wird ausschließlich der aktuelle Stand im Register abgebildet, eine Historisierung der Daten findet nicht statt.

Die für den Vollzug zuständigen Behörden sind verpflichtet, der Registerbehörde etwaige die Daten betreffende Änderungen mitzuteilen. Zu diesem Zweck hat der Gewerbetreibende unverzüglich, spätestens 14 Tage nach dem Erlangen der Kenntnis der Änderungen diese den für den Vollzug zuständigen Behörden mitzuteilen.

Ferner hat der Gewerbetreibende das Wachpersonal und die mit der Leitung beauftragten Personen sechs Wochen nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses bei der für den Vollzug zuständigen Behörde abzumelden.

Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)

Administrative Registerführung

Vergleichbare Verwaltungsebene

Bund

Ressort

Datenhaltende Stellen

Zuständigkeiten

Das Statistische Bundesamt ist für die fachliche, inhaltliche sowie technische Führung des Registers zuständig.

Die Weiterentwicklung der Applikation erfolgt mit Unterstützung eines IT-Dienstleisters. Die notwendige Hardware wird vom ITZBund zur Verfügung gestellt.

Öffentliche Datenbereitstellung

Kein

Nicht-öffentlicher Datenzugang

Abrufberechtigt sind folgende Akteure:

  • für den Vollzug des § 34a der Gewerbeordnung zuständige Behörde und deren Aufsichtsbehörde sowie die für das Widerspruchsverfahren zuständige Behörde
  • Polizei-, Ordnungs- oder Zollbehörde im Rahmen der Amtshilfe für den Vollzug nach § 34a GewO sowie
  • Gewerbetreibende

Automatisiert abgerufen werden darf im Falle von Vor-Ort-Kontrollen von Bewachungstätigkeiten, Prüfungen von Bewachungsgewerbetreibenden, Betriebsleitern oder Wachpersonal sowie im Zuge der Pflege der Daten des Registers. Gewerbetreibende dürfen nur zur Wahrnehmung ihrer Meldepflichten und Einsichtsrechten ihre eigenen und Daten über die von ihnen gemeldeten Wachpersonen abrufen.

Für statistische Zwecke kann die Registerbehörde den für den Vollzug zuständigen Behörden, obersten und oberen Bundes- und Landesbehörden, die für das Bewachungsrecht zuständig sind, dem BKA sowie Landeskriminalämtern Daten bereitstellen.

Datenlieferungen (eingehend/ ausgehend)

An- und Abmeldungen von Wachpersonen und der mit der Leitung des Gewerbebetriebs betrauten Personen erfolgen durch die Gewerbetreibenden auf dem Online-Portal der registerführenden Stelle.

Die Industrie- und Handelskammern stellen Daten bezüglich der Qualifikationsnachweise über die gemeinsame elektronische Schnittstelle zum Abruf für die Registerbehörde bereit.

Der Abruf aus dem Register erfolgt im automatisierten Abrufverfahren.

Für manche Tätigkeiten (z. B. Geschäftsführer) ist eine Abfrage beim Verfassungsschutz notwendig. Nur die Abfrage, ob etwas zu der entsprechenden Person vorliegt, wird über das Register gestellt. Falls etwas vorliegt, erfolgt der Datentransfer außerhalb des Registers.

Verwendung der Registerdaten

Über den Zweck der Registerführung hinaus werden Daten für statistische Zwecke genutzt.

Open Data-Tauglichkeit (Wert)

Nein

Open Data-Tauglichkeit

Aufgrund von Ausnahmetatbeständen nach § 12a EGovG (u. a. Schutz personenbezogener Daten) ist der Datenbestand nicht Open Data-tauglich.

Technische Informationen

Datenbanken (Werte)

Schnittstellen (Werte)

Schnittstellen

Die Kommunikation zwischen BWR und NADIS (Bundesamt für Verfassungsschutz) erfolgt auf Grundlage der XÖV-Methodik. Die Schnittstelle ist technisch in XML realisiert.

Die Schnittstelle zur durch den DIHK e.V. betriebenen Datenbank für Unterrichtungen und Sachkundeprüfungen ist als SOAP-Webservice umgesetzt.

Standards zur Datenhaltung (Werte)

Standards zum Datenaustausch (Werte)

Portale

Die Datenübermittlung der zuständigen Behörden und der Gewerbetreibenden an das Register erfolgt über das BWR Online-Portal.

Fachanwendungen & Anbieter

Das Verbindungsnetz des Bundes wird für die Datenübermittlung zwischen den Fachverfahren der zuständigen Behörden und dem Register genutzt. Ein direkter Austausch zwischen Fachverfahren und Register findet nicht statt.

Das Statistische Bundesamt nutzt für das Bewacherregister einen zentralen Zugangsbereich mit Nutzerselbstverwaltung, das BWR-Bewacherregister Online-Portal.

Verwaltungsdaten-Informationsplattform
Kontakt
Statistisches Bundesamt
Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden
Deutschland
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