Die Bereitstellung von Daten der öffentlichen Verwaltung als Open Data bietet enorme zivilgesellschaftliche und ökonomische Potenziale. Aus diesem Grund wurden mit dem § 12a EGovG bereits im Jahr 2017 die rechtlichen Rahmenbedingungen und Verpflichtungen für die Bereitstellung von offenen Verwaltungsdaten geschaffen.
Ab sofort bietet die VIP Informationen darüber, welche Daten der Bundesverwaltung sich für eine Bereitstellung als Open Data eignen und welche nicht. Die Informationen können in den entsprechenden Registerprofilen eingesehen werden. Zusätzlich besteht über die Suchfunktion die Möglichkeit, die Verwaltungsdaten der Bundesverwaltung hinsichtlich ihrer Open Data-Tauglichkeit zu filtern.
Ob sich ein Verwaltungsdatenbestand für eine Bereitstellung als Open Data eignet oder nicht, richtet sich sowohl nach rechtlichen als auch nach technischen Aspekten. Hinsichtlich der rechtlichen Aspekte ist ein Verwaltungsdatenbestand Open Data-tauglich, sofern keine Ausnahmetatbestände nach § 12a EGovG (z. B. personenbezogene Daten) vorliegen. Hinsichtlich der technischen Aspekte müssen die Daten in einem offenen und geeigneten Datenformat (z. B. CSV, XML, JSON oder RDF) sowie mit einer offenen und geeigneten Lizenz (z. B. CC0, DLD 2.0, CC-BY-4.0 oder Public Domain Mark) bereitgestellt werden können, um Open Data-tauglich zu sein (siehe hierzu auch Leitfaden Anforderungen an die Daten). Die Informationen zur Open Data-Tauglichkeit wurden in Kooperation mit dem Kompetenzzentrum Open Data (CCOD) bei den für die Daten zuständigen Stellen eingeholt. Im Rahmen der Umsetzung konnten in einer Vielzahl von Bundesbehörden Prüfungen, ob sich gehaltene Daten für eine Bereitstellung als Open Data eignen oder nicht, angestoßen bzw. dokumentiert werden.
Die Erweiterung der VIP um Informationen zur Open Data-Tauglichkeit ist eine Maßnahme des 3. Nationalen Aktionsplans (NAP) 2021 - 2023 im Rahmen der Teilnahme Deutschlands an der Open Government Partnership (OGP). Durch die öffentliche Bereitstellung der Informationen zur Open Data-Tauglichkeit wird das öffentliche Vertrauen darin gestärkt, dass die Bundesverwaltung offene Daten zur Verfügung stellt, wo dies möglich ist und den Zugang einschränkt, wo Ausnahmeregelungen vorliegen. Dies trägt zu einem offenen Verwaltungshandeln im Sinne der Open Government Partnership bei.
Sollten Sie Fragen oder Anregungen haben, erreichen Sie uns gern per E-Mail unter VIP@destatis.de oder telefonisch unter +49 (0) 611 / 75 2250.