Anwendung von Arzneimitteln

Informationsobjekt-ID:564

Kategorien:Dokumente & Vorgänge

Anwendung von Arzneimitteln

Informationsobjekt-ID:564

Kategorie:Dokumente & Vorgänge

Allgemeines

Beschreibung

Die Anwendung von Arzneimitteln, die antibakteriell wirksame Stoffe enthalten, ist halbjährlich mitzuteilen. Eine Meldung kann nur über Tierärztinnen / Tierärzte oder von ihnen bennaten Dritte erfolgen. Der Umfang und Inhalt der Meldungen kann sich hierbei unterscheiden, je nachdem, ob für Stufe 1 oder Stufe 2 gemeldet wird. Die Datenstruktur beinhaltet Elemente für freiwillige elektronische Speicherung über die Mitteilungspflicht nach AMG hinaus. Auf diese Daten hat die Überwachungsbehörde keinen Zugriff.

Merkmale