Anwendung von Arzneimitteln
Informationsobjekt-ID:564
Kategorie:Dokumente & Vorgänge
Allgemeines
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Beschreibung
Die Anwendung von Arzneimitteln, die antibakteriell wirksame Stoffe enthalten, ist halbjährlich mitzuteilen. Eine Meldung kann nur über Tierärztinnen / Tierärzte oder von ihnen bennaten Dritte erfolgen. Der Umfang und Inhalt der Meldungen kann sich hierbei unterscheiden, je nachdem, ob für Stufe 1 oder Stufe 2 gemeldet wird. Die Datenstruktur beinhaltet Elemente für freiwillige elektronische Speicherung über die Mitteilungspflicht nach AMG hinaus. Auf diese Daten hat die Überwachungsbehörde keinen Zugriff.
Merkmale
Datum der Anwendung oder Abgabe
Zulassungsnummer
Arzneimittelname
Anzahl der behandelten Tiere
Tierart
Verantwortlicher Tierarzt
Anwendungs- oder Abgabemenge
Maßeinheit der Anwendungs- oder Abgabemenge
Dauer der Anwendung (Behandlungstage)
Wirkungstage
Wartezeit in Tagen