Anwendung von Arzneimitteln
Informationsobjekt-ID:564
Kategorie:Dokumente & Vorgänge
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Beschreibung
Die Anwendung von Arzneimitteln, die antibakteriell wirksame Stoffe enthalten, ist unter Berücksichtigung der Nutzungsart halbjährlich für jede Behandlung mitzuteilen. Eine Meldung kann über die Tierhalterin / den Tierhalter, Tierärztinnen / Tierärzte oder Dritte erfolgen. Der Umfang und Inhalt der Meldungen kann sich hierbei unterscheiden.
Die Datenstruktur beinhaltet Elemente für freiwillige elektronische Speicherung von Anwendungs- und Abgabebelegen (AuA) und Bestandsbuchdaten (BB) für Tierhalterinnen / Tierhalter und Tierärztinnen / Tierärzte über die Mitteilungspflicht nach AMG hinaus. Auf diese Daten hat die Überwachungsbehörde keinen Zugriff.