Steuerliche Identifikationsnummer
Merkmal-ID:10206
Allgemeines
Merkmalserhebung
Dieses Merkmal wird in den folgenden Gebieten erhoben:
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen
Zugehöriges Register
Zugehöriges Informationsobjekt
Beschreibung
Für das Verfahren zur Bildung und Anwendung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (§ 39e Abs. 2 Einkommenssteuergesetz) ist die vom Bundeszentralamt für Steuern vergebene Identifikationsnummer (§ 139b AO) der minderjährigen Kinder des Einwohners / der Einwohnerin gespeichert, die ihre alleinige oder Hauptwohnung im Zuständigkeitsbereich der Meldebehörde haben, in dem auch der Einwohner / die Einwohnerin, dem die Kinderdaten zugeschrieben werden, seine / ihre alleinige oder Hauptwohnung hat.Die rechtliche Grundlage für die Speicherung der Daten basiert auf § 3 Abs. 2 Nr. 2 BMG.