Familiennamenändernde Behörde
Merkmal-ID:11056
Allgemeines
Merkmalserhebung
Dieses Merkmal wird in den folgenden Gebieten erhoben:
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
Dieses Merkmal wird in den folgenden Gebieten erhoben:
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen
Zugehöriges Register
Zugehöriges Informationsobjekt
Beschreibung
Es ist die Stelle anzugeben, die die Entscheidung erlassen oder die Änderung eingetragen hat. Außerdem ist das Aktenzeichen bzw. die Registriernummer anzugeben.Die Angabe ist bei einer Änderung des Familiennamens in Folge einer Eheschließung oder der Begründung einer Lebenspartnerschaft nicht erforderlich.