Glaubhaftmachung der deutschen Staatsangehörigkeit / des Verlusts der deutschen Staatsangehörigkeit
Merkmal-ID:11435
Allgemeines
Merkmalserhebung
Dieses Merkmal wird in den folgenden Gebieten erhoben:
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen
Zugehöriges Register
Zugehöriges Informationsobjekt
Beschreibung
Es ist angegeben, ob ein Einwohner / eine Einwohnerin die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder verloren hat.Der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit wird durch einen aktuellen Staatsangehörigkeitsausweis nachgewiesen. Falls ein Einwohner / eine Einwohnerin eine Einbürgerungsurkunde, eine Urkunde über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung oder eine Bescheinigung nach § 15 Abs. 1 oder 2 BVFG besitzt, so ist diese ebenfalls anzugeben.Entsprechendes gilt, wenn ein Einwohner / eine Einwohnerin die deutsche Staatsangehörigkeit verloren hat und eine Entlassungsurkunde, eine Verzichtsurkunde oder einen Bescheid (Bescheinigung) über das Nichtbestehen oder den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit besitzt.Eingetragen wird zudem das Datum der Aushändigung bzw. Ausstellung, die Behörde sowie das Aktenzeichen.