Glaubhaftmachung der deutschen Staatsangehörigkeit / des Verlusts der deutschen Staatsangehörigkeit

Merkmal-ID:11435

Glaubhaftmachung der deutschen Staatsangehörigkeit / des Verlusts der deutschen Staatsangehörigkeit

Merkmal-ID:11435

Allgemeines

Merkmalserhebung

Dieses Merkmal wird in den folgenden Gebieten erhoben:
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen

Dieses Merkmal wird in den folgenden Gebieten erhoben:

Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen

Zugehöriges Register

Melderegister

Zugehöriges Informationsobjekt

Einwohner

Beschreibung

Es ist angegeben, ob ein Einwohner / eine Einwohnerin die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder verloren hat.Der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit wird durch einen aktuellen Staatsangehörigkeitsausweis nachgewiesen. Falls ein Einwohner / eine Einwohnerin eine Einbürgerungsurkunde, eine Urkunde über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung oder eine Bescheinigung nach § 15 Abs. 1 oder 2 BVFG besitzt, so ist diese ebenfalls anzugeben.Entsprechendes gilt, wenn ein Einwohner / eine Einwohnerin die deutsche Staatsangehörigkeit verloren hat und eine Entlassungsurkunde, eine Verzichtsurkunde oder einen Bescheid (Bescheinigung) über das Nichtbestehen oder den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit besitzt.Eingetragen wird zudem das Datum der Aushändigung bzw. Ausstellung, die Behörde sowie das Aktenzeichen.

Pflichtangabe

Verwaltungsdaten-Informationsplattform
Kontakt
Statistisches Bundesamt
Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden
Deutschland
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