Haupt- und Nebenstrafen
Merkmal-ID:11451
Allgemeines
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Zugehöriges Informationsobjekt
Beschreibung
Die nach § 59 des StGB vorbehaltene Strafe, das Absehen von Strafe, die Maßregeln der Besserung und Sicherung, die Erziehungsmaßregeln, die Zuchtmittel oder die Jugendstrafe, die Geldbuße und das Fahrverbot, auch bei Gesamtstrafenbildung für die einbezogene Entscheidung.