Entscheidung zur ausschließlichen Teilnahme an der fachärztlichen Versorgung
Merkmal-ID:1147
Allgemeines
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Beschreibung
Fachärzte für Allgemeinmedizin, Praktische Ärzte und Ärzte ohne Facharztweiterbildung nehmen in der Regel an der hausärztlichen Versorgung teil. Bei Ärzten dieser Fachgruppen, die davon abweichend ausschließlich an der fachärztlichen Versorgung (gem. § 73 Abs. 1a SGB V) teilnehmen, wird dies über dieses Merkmal gekennzeichnet.
Angegeben ist das Anfangs- und Widerrufsdatum der Entscheidung.