Standesamt der letzten Eheschließung oder zuständige Behörde der letzten Begründung einer Lebenspartnerschaft

Merkmal-ID:11625

Standesamt der letzten Eheschließung oder zuständige Behörde der letzten Begründung einer Lebenspartnerschaft

Merkmal-ID:11625

Allgemeines

Merkmalserhebung

Dieses Merkmal wird in den folgenden Gebieten erhoben:
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen

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Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen

Zugehöriges Register

Melderegister

Zugehöriges Informationsobjekt

Einwohner

Beschreibung

Es ist das Standesamt, die andere Urkundsperson oder die andere Behörde angegeben, bei dem die letzte Eheschließung oder die Begründung der letzten Lebenspartnerschaft beurkundet ist.Ist in einem Einzelfall die letzte Eheschließung im Ausland nicht bei einem Standesamt beurkundet, so ist die Stelle (z. B. Kirche) anzugeben, bei der diese Eheschließung beurkundet ist. Ist die Begründung einer Lebenspartnerschaft nicht bei einem Standesamt beurkundet, so ist die andere Urkundsperson oder Behörde anzugeben, bei der die Lebenspartnerschaft begründet ist.

Pflichtangabe

Verwaltungsdaten-Informationsplattform
Kontakt
Statistisches Bundesamt
Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden
Deutschland
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