Standesamt der letzten Eheschließung oder zuständige Behörde der letzten Begründung einer Lebenspartnerschaft
Merkmal-ID:11625
Allgemeines
Merkmalserhebung
Dieses Merkmal wird in den folgenden Gebieten erhoben:
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen
Zugehöriges Register
Zugehöriges Informationsobjekt
Beschreibung
Es ist das Standesamt, die andere Urkundsperson oder die andere Behörde angegeben, bei dem die letzte Eheschließung oder die Begründung der letzten Lebenspartnerschaft beurkundet ist.Ist in einem Einzelfall die letzte Eheschließung im Ausland nicht bei einem Standesamt beurkundet, so ist die Stelle (z. B. Kirche) anzugeben, bei der diese Eheschließung beurkundet ist. Ist die Begründung einer Lebenspartnerschaft nicht bei einem Standesamt beurkundet, so ist die andere Urkundsperson oder Behörde anzugeben, bei der die Lebenspartnerschaft begründet ist.