Behörde der Beendigung / Nichtigkeit letzte Ehe / Lebenspartnerschaft

Merkmal-ID:11702

Behörde der Beendigung / Nichtigkeit letzte Ehe / Lebenspartnerschaft

Merkmal-ID:11702

Allgemeines

Merkmalserhebung

Dieses Merkmal wird in den folgenden Gebieten erhoben:
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen

Dieses Merkmal wird in den folgenden Gebieten erhoben:

Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen

Zugehöriges Register

Melderegister

Zugehöriges Informationsobjekt

Einwohner

Beschreibung

Falls die Ehe oder Lebenspartnerschaft nicht durch Tod eines Ehegatten oder Lebenspartners / Lebenspartnerin beendet worden ist, so ist das Gericht, das die Beendigung oder Nichtigkeit der Ehe oder der letzten Lebenspartnerschaft ausgesprochen hat, oder die Behörde, die die Beendigung oder Nichtigkeit der Ehe oder Lebenspartnerschaft festgestellt hat, anzugeben.Ist im Falle einer ausländischen Entscheidung über die Beendigung oder Nichtigkeit der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft eine Bestätigung durch eine deutsche Stelle erforderlich und erfolgt, so ist diese Stelle anzugeben.Außerdem ist das Aktenzeichen bzw. die Registernummer anzugeben.

Pflichtangabe

Verwaltungsdaten-Informationsplattform
Kontakt
Statistisches Bundesamt
Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden
Deutschland
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