Behörde der Beendigung / Nichtigkeit letzte Ehe / Lebenspartnerschaft
Merkmal-ID:11702
Allgemeines
Merkmalserhebung
Dieses Merkmal wird in den folgenden Gebieten erhoben:
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen
Zugehöriges Register
Zugehöriges Informationsobjekt
Beschreibung
Falls die Ehe oder Lebenspartnerschaft nicht durch Tod eines Ehegatten oder Lebenspartners / Lebenspartnerin beendet worden ist, so ist das Gericht, das die Beendigung oder Nichtigkeit der Ehe oder der letzten Lebenspartnerschaft ausgesprochen hat, oder die Behörde, die die Beendigung oder Nichtigkeit der Ehe oder Lebenspartnerschaft festgestellt hat, anzugeben.Ist im Falle einer ausländischen Entscheidung über die Beendigung oder Nichtigkeit der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft eine Bestätigung durch eine deutsche Stelle erforderlich und erfolgt, so ist diese Stelle anzugeben.Außerdem ist das Aktenzeichen bzw. die Registernummer anzugeben.