Ausländerzentralregister-Nummer, übergangsweise Seriennummer des Ankunftsnachweises

Merkmal-ID:11760

Ausländerzentralregister-Nummer, übergangsweise Seriennummer des Ankunftsnachweises

Merkmal-ID:11760

Allgemeines

Merkmalserhebung

Dieses Merkmal wird in den folgenden Gebieten erhoben:
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen

Dieses Merkmal wird in den folgenden Gebieten erhoben:

Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen

Zugehöriges Register

Melderegister

Zugehöriges Informationsobjekt

Einwohner

Beschreibung

Es ist bis zur Erteilung einer Niederlassungserlaubnis oder einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU die Ausländerzentralregister-Nummer, wie vom Ausländerzentralregister gemäß § 18e AZRG oder von der örtlichen Ausländerbehörde gemäß § 90a AufenthG übermittelt, angegeben. Die Ausländerzentralregister-Nummer ist nur bei der Meldebehörde der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung gespeichert.Darüber hinaus ist die Tatsache anzugeben, dass zu der betroffenen Person eine Datenübermittlung der Meldebehörde an das Ausländerzentralregister gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 7 AZRG und vom Ausländerzentralregister an die Meldebehörde nach § 18e AZRG erfolgt. Die Tatsache ist nur bei der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung gespeichert.

Pflichtangabe

Verwaltungsdaten-Informationsplattform
Kontakt
Statistisches Bundesamt
Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden
Deutschland
Seite teilen