Ausschluss vom Wahlrecht oder von der Wählbarkeit

Merkmal-ID:11874

Ausschluss vom Wahlrecht oder von der Wählbarkeit

Merkmal-ID:11874

Allgemeines

Merkmalserhebung

Dieses Merkmal wird in den folgenden Gebieten erhoben:
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen

Dieses Merkmal wird in den folgenden Gebieten erhoben:

Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen

Zugehöriges Register

Melderegister

Zugehöriges Informationsobjekt

Einwohner

Beschreibung

Es ist die Tatsache des Ausschlusses vom Wahlrecht oder von der Wählbarkeit auf staatlicher und kommunaler Ebene angegeben. Dies gilt bezüglich der Wahl zum Europäischen Parlament auch dann, wenn der Ausschluss eines Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger) durch den Herkunftsmitgliedstaat ausgesprochen wurde.
Darüber hinaus ist das Datum angegeben, an dem der Ausschluss vom Wahlrecht oder von der Wählbarkeit endet.
Ferner wird das Gericht angegeben, das die Entscheidung über den Ausschluss vom Wahlrecht oder von der Wählbarkeit getroffen hat. Entsprechendes gilt für das Aktenzeichen.

Pflichtangabe

Verwaltungsdaten-Informationsplattform
Kontakt
Statistisches Bundesamt
Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden
Deutschland
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