Ausschluss vom Wahlrecht oder von der Wählbarkeit
Merkmal-ID:11874
Allgemeines
Merkmalserhebung
Dieses Merkmal wird in den folgenden Gebieten erhoben:
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen
Zugehöriges Register
Zugehöriges Informationsobjekt
Beschreibung
Es ist die Tatsache des Ausschlusses vom Wahlrecht oder von der Wählbarkeit auf staatlicher und kommunaler Ebene angegeben. Dies gilt bezüglich der Wahl zum Europäischen Parlament auch dann, wenn der Ausschluss eines Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger) durch den Herkunftsmitgliedstaat ausgesprochen wurde.
Darüber hinaus ist das Datum angegeben, an dem der Ausschluss vom Wahlrecht oder von der Wählbarkeit endet.
Ferner wird das Gericht angegeben, das die Entscheidung über den Ausschluss vom Wahlrecht oder von der Wählbarkeit getroffen hat. Entsprechendes gilt für das Aktenzeichen.