Vorliegen einer (vorläufigen) gerichtlichen Entscheidung über die elterliche Sorge
Merkmal-ID:11900
Allgemeines
Merkmalserhebung
Dieses Merkmal wird in den folgenden Gebieten erhoben:
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
Dieses Merkmal wird in den folgenden Gebieten erhoben:
Bremen
Dieses Merkmal wird in den folgenden Gebieten nicht erhoben:
Berlin, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt
Für folgende Gebieten sind keine Informationen bekannt:
Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen
Zugehöriges Register
Zugehöriges Informationsobjekt
Beschreibung
Angabe dient zur Prüfung, ob (teilweise) Alleinsorge der Mutter besteht. Das Jugendamt, bei dem das Sorgeregister geführt wird, ist gem. §§ 162 Abs. 2 FamFG, 50 KJSG über Entscheidungen über den (teilweisen) Entzug des Sorgerechts der Mutter (§ 1666 BGB) oder über die (teilweise) Übertragung des Sorgerechts allein auf den Vater (§ 1671 Abs. 2 BGB) zu informieren.