Sprengstoffrechtliche Erlaubnis
Merkmal-ID:12036
Allgemeines
Merkmalserhebung
Dieses Merkmal wird in den folgenden Gebieten erhoben:
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen
Zugehöriges Register
Zugehöriges Informationsobjekt
Beschreibung
Eingetragen wird die Tatsache, dass eine sprengstoffrechtliche Erlaubnis oder ein Befähigungsschein nach § 20 Sprengstoffgesetz erteilt worden ist.Es ist das Datum angegeben, an dem die sprengstoffrechtliche Erlaubnis oder der Befähigungsschein erstmals in der Behörde erteilt worden ist.Darüber hinaus wird die Behörde, die die Tatsache mitteilt, dass eine sprengstoffrechtliche Erlaubnis oder ein Befähigungsschein erstmals in der Behörde erteilt worden ist, eingetragen. Entsprechendes gilt für das Aktenzeichen.Die rechtliche Grundlage für die Speicherung der Daten basiert auf § 3 Abs. 2 Nr. 8 BMG.