Sprengstoffrechtliche Erlaubnis

Merkmal-ID:12036

Sprengstoffrechtliche Erlaubnis

Merkmal-ID:12036

Allgemeines

Merkmalserhebung

Dieses Merkmal wird in den folgenden Gebieten erhoben:
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen

Dieses Merkmal wird in den folgenden Gebieten erhoben:

Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen

Zugehöriges Register

Melderegister

Zugehöriges Informationsobjekt

Einwohner

Beschreibung

Eingetragen wird die Tatsache, dass eine sprengstoffrechtliche Erlaubnis oder ein Befähigungsschein nach § 20 Sprengstoffgesetz erteilt worden ist.Es ist das Datum angegeben, an dem die sprengstoffrechtliche Erlaubnis oder der Befähigungsschein erstmals in der Behörde erteilt worden ist.Darüber hinaus wird die Behörde, die die Tatsache mitteilt, dass eine sprengstoffrechtliche Erlaubnis oder ein Befähigungsschein erstmals in der Behörde erteilt worden ist, eingetragen. Entsprechendes gilt für das Aktenzeichen.Die rechtliche Grundlage für die Speicherung der Daten basiert auf § 3 Abs. 2 Nr. 8 BMG.

Pflichtangabe

Verwaltungsdaten-Informationsplattform
Kontakt
Statistisches Bundesamt
Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden
Deutschland
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