Aufenthaltsanfrage
Merkmal-ID:12058
Allgemeines
Merkmalserhebung
Dieses Merkmal wird in den folgenden Gebieten erhoben:
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
Dieses Merkmal wird in den folgenden Gebieten erhoben:
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen
Zugehöriges Register
Zugehöriges Informationsobjekt
Beschreibung
Es ist die anfragende Stelle (Behörde oder sonstige öffentliche Stelle) anzugeben, die die Anfrage nach dem / der unbekannt verzogenen Einwohner / Einwohnerin gestellt hat.Darüber hinaus ist das Aktenzeichen des Datenübermittlungsersuchens der anfragenden Stelle (Behörde oder sonstige öffentliche Stelle) sowie für die Dauer von zwei Jahren das Datum der Anfrage anzugeben.Die rechtliche Grundlage für die Speicherung der Daten basiert auf § 3 Abs. 2 Nr. 9 BMG.