Tatsache, dass ein Einwohner bereits vor der Wehrerfassung seines Jahrganges erfasst worden ist

Merkmal-ID:12079

Tatsache, dass ein Einwohner bereits vor der Wehrerfassung seines Jahrganges erfasst worden ist

Merkmal-ID:12079

Allgemeines

Merkmalserhebung

Dieses Merkmal wird in den folgenden Gebieten erhoben:
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen

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Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen

Zugehöriges Register

Melderegister

Zugehöriges Informationsobjekt

Einwohner

Beschreibung

Es ist die Tatsache angegeben, dass ein Einwohner bereits vor der Wehrerfassung (§ 15 Wehrpflichtgesetz) seines Jahrgangs erfasst worden ist.Eine Speicherung ist nur im Spannungs- und Verteidigungsfall zulässig.Die juristische Grundlage für die Erfassung bildet § 3 Abs. 2 Nr.11 BMG.

Pflichtangabe

Verwaltungsdaten-Informationsplattform
Kontakt
Statistisches Bundesamt
Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden
Deutschland
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