Vertreter
Merkmal-ID:1226
Allgemeines
Zugehöriges Register
Zugehöriges Informationsobjekt
Beschreibung
Es muss der Zeitraum erkennbar sein, für den die Vertreterin / der Vertreter bestellt ist.
Pflichtangabe
Quelle
Anzeige des Mitglieds (§ 53 Abs. 6 BRAO), sofern nicht amtlich bestellt (§ 53 Abs. 2 oder Abs. 5 BRAO)