Information zur Anrechnung in der Bedarfsplanung
Merkmal-ID:1300
Allgemeines
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Beschreibung
Die Anrechnung in der Bedarfsplanung erfolgt auf Grundlage der Bedarfsplanungs-Richtlinie der Gemeinsamen Bundesausschusses.
Angegeben sind Anfangs- und Enddatum der Gültigkeit der Information, die Bedarfsplanungsarztgruppe, Anrechnung in einer Subgruppe einer Bedarfsplanungsarztgruppe, Bedarfsplanungsgewicht der Bedarfsplanungsarztgruppe, für die Bedarfsplanung relevante Betriebsstättennummer und für die Bedarfsplanung relevante Gemeindekennziffer.