Zeitraum der Tätigkeit mit KMR-Stoffen
Merkmal-ID:1682
Allgemeines
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Beschreibung
Verpflichtende Angabe des Beginns der Tätigkeit und optionale Angabe des Endes der Tätigkeit mit Gefahrstoffen.Zu den Gefahrstoffen gehören krebserzeugende bzw. karzinogene, keimzellmutagene (erbgutverändernde) und reproduktionstoxische (fortpflanzungsgefährdende) Stoffe (kurz KMR-Stoffe).