Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses
Merkmal-ID:1997
Allgemeines
Zugehöriges Register
Zugehöriges Informationsobjekt
Beschreibung
Die Angaben zu Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses ergeben sich für wirtschaftlich Berechtigte von Vereinigungen nach § 20 Abs. 1 GWG aus der Beteiligung an der Vereinigung selbst, insbesondere der Höhe der Kapitalanteile oder der Stimmrechte, der Ausübung von Kontrolle auf sonstige Weise, insbesondere aufgrund von Absprachen zwischen einem Dritten und einem Anteilseigner oder zwischen mehreren Anteilseignern untereinander, oder aufgrund der einem Dritten eingeräumten Befugnis zur Ernennung von gesetzlichen Vertretern oder anderen Organmitgliedern oder und der Funktion des gesetzlichen Vertreters, geschäftsführenden Gesellschafters oder Partners. Bei Rechtsgestaltungen nach § 21 GWG und rechtsfähigen Stiftungen aus einer der in § 3 Abs. 3 GWG aufgeführten Funktionen.
Pflichtangabe
Quelle
Eintragung erfolgt durch die transparenzregisterpflichtige Rechtseinheit.