Anforderung bzgl. der Zahl der ausgefahrenen Stromabnehmer und deren Abstand zueinander, bei gegebener Geschwindigkeit
Merkmal-ID:218
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Beschreibung
Angabe der zulässigen Höchstzahl der ausgefahrenen Stromabnehmer je Zug und des Mindestabstands der Mittellinien benachbarter Stromabnehmerwippen in Metern bei vorgegebener Geschwindigkeit. Zugelassen ist im Netz der DB ein Betrieb mit maximal zwei gehobenen Stromabnehmern in einem Abstand von x < 35 m bzw. x > 85 m.