Anforderung bzgl. der Zahl der ausgefahrenen Stromabnehmer und deren Abstand zueinander, bei gegebener Geschwindigkeit

Merkmal-ID:218

Anforderung bzgl. der Zahl der ausgefahrenen Stromabnehmer und deren Abstand zueinander, bei gegebener Geschwindigkeit

Merkmal-ID:218

Allgemeines

Zugehöriges Register

Infrastrukturregister

Zugehöriges Informationsobjekt

Teilsysteme Energie

Beschreibung

Angabe der zulässigen Höchstzahl der ausgefahrenen Stromabnehmer je Zug und des Mindestabstands der Mittellinien benachbarter Stromabnehmerwippen in Metern bei vorgegebener Geschwindigkeit. Zugelassen ist im Netz der DB ein Betrieb mit maximal zwei gehobenen Stromabnehmern in einem Abstand von x < 35 m bzw. x > 85 m.

Pflichtangabe

Verwaltungsdaten-Informationsplattform
Kontakt
Statistisches Bundesamt
Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden
Deutschland
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