Anerkennung von fakultativen Weiterbildungen
Merkmal-ID:2466
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Beschreibung
Auf Grundlage der Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern bzw. der Landespsychotherapeutenkammern erworbene Qualifikationen. Auf Grundlage historischer Weiterbildungsordnungen erworbene Qualifikationen behalten ihre Gültigkeit.
Angegeben sind Datum der Anerkennung und die Art der fakultativen Weiterbildung.
Für die Gruppe der Psychologischen Psychotherapeuten gibt es keine fakultativen Weiterbildungen oder Fachkundenachweise.