Anerkennung von Fachkundenachweisen
Merkmal-ID:2501
Allgemeines
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Beschreibung
Auf Grundlage der Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern bzw. der Landespsychotherapeutenkammern erworbene Qualifikationen. Auf Grundlage historischer Weiterbildungsordnungen erworbene Qualifikationen behalten ihre Gültigkeit.
Angegeben sind Datum der Anerkennung und die Art der Fachkunde.
Für die Gruppe der Psychologischen Psychotherapeuten gibt es keine Fachkundenachweise.