Minimale Fahrdrahthöhe

Merkmal-ID:267

Minimale Fahrdrahthöhe

Merkmal-ID:267

Allgemeines

Zugehöriges Register

Infrastrukturregister

Zugehöriges Informationsobjekt

Teilsysteme Energie

Beschreibung

Angabe der Mindestfahrdrahthöhe in Millimetern. Nach EBO Anlage 3 Abs. 3 liegt die Mindestfahrdrahthöhe bei 4,95 m. Ausnahmen davon werden in der Liste sowie in der Übersichtskarte als Anlage 6 veröffentlicht. Die Daten zur freien Strecke finden sich zudem in der interaktiven Karte des ISR wieder.

Pflichtangabe

Verwaltungsdaten-Informationsplattform
Kontakt
Statistisches Bundesamt
Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden
Deutschland
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