Entscheidung zur Teilnahme an der hausärztlichen Versorgung
Merkmal-ID:3146
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Beschreibung
Fachärzte für Innere Medizin nehmen vom Grundsatz her als fachärztlich tätige Internisten an der vertragsärztlichen Versorgung teil. Bei Ärzten dieser Fachgruppe, die als hausärztlich tätige Internisten an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen (gem. § 73 Abs. 1a SGB V), wird dies über dieses Merkmal gekennzeichnet.
Angegeben ist das Anfangs- und Widerrufsdatum der Entscheidung.