Verbringungserlaubnis, zusätzliche Angaben über die Person des Überlassers, Erwerbers, Transporteurs
Merkmal-ID:3815
Allgemeines
Zugehöriges Register
Zugehöriges Informationsobjekt
Beschreibung
Gespeichert werden bei einer Erlaubnis zum Verbringen (Einfuhr und Ausfuhr) folgende Daten über die Person des Überlassers / der Überlasserin und des Erwerbers / der Erwerberin oder desjenigen / derjenigen, der / die die Waffen oder Munition ohne Besitzwechsel in einen anderen Mitgliedstaat verbringt: Vor- und Familienname, Geburtsdatum und -ort, Wohnort und Anschrift; Ausweisart, Nummer, Ausstellungsdatum und ausstellende Behörde des Passes oder des Personalausweises; die Angabe, ob es sich um einen Waffenhändler / eine Waffenhändlerin oder um eine Privatperson handelt; bei Firmen auch Telefon- oder Telefaxnummer.
Pflichtangabe
Quelle
Zuständige Waffenbehörde